Seite:Oberamt Blaubeuren 199.jpg

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besonders verliehenen Blutbanns, ferner die forsteyliche Obrigkeit, Umgeld und Zölle, die Jagd bis zur freyen Bürschgrenze[1], das Fischwasser in der Ach, Waldungen und einzelne (oben schon näher bezeichnete) Güterstücke und Gefälle, Bürgersteuer, Strafen und Bußen, Abzug und Nachsteuer, auch 2 Höfe und das Patronatrecht über die Kaplaney und die Schule zu Heufelden, und endlich das Stadtamman-Amt zu Schelklingen, das jedoch in den Lehensbriefen nicht sowohl als ein Recht, als vielmehr als eine Last aufgeführt ist.

Man sieht, daß das Lehen mehr in Rechten des alten Grafenbanns, als in grundherrschaftlichen Rechten und Nutzungen bestand. Den wichtigern Theil des Lehens macht die eigentliche Grafschaft Berg aus, wovon schon in der Beschreibung des Oberamts Ehingen S. 169 f. die Rede war. Der Ertrag des Lehens Schelklingen ist in der Matrikel zu 900 fl. angegeben.

Was das Städtchen Schelklingen insbesondere betrifft, so hatte dasselbe seine besondern Rechte und Freyheiten und seinen eigenen Magistrat, und es bestand eigentlich ein zwischen dem Grafen und dem Städtchen getheiltes Condominat, das sich, wie schon bemerkt worden, rücksichtlich der Strafrechtspflege auch auf die Herrschaft ausdehnte. Ausser dem Blutbann, dessen erste Verleihung unbekannt ist, hatte das Städtchen folgende Rechte und Freyheiten erhalten: 1360 von Herzog Rudolph von Österreich die Freyheit, jährlich nicht mehr als 20 Pfd. Heller Steuer (die noch bestehende Herrschaftssteuer) zu bezahlen; 1390 von dem Landvogt Reinhard von Wehingen, Namens seines Herrn, des Herzogs Albrecht von Österreich, das Recht, sich selbst Steuern und Dienst aufzulegen; 1370 überließ ihm der Herzog Leopold von Österreich, unter Bestätigung seiner Rechte und


  1. In einigen Bezirken, zu Hausen, Ober-Schelklingen und Schmiechen, hatte Würtemberg von alten Zeiten her die Jagd. Wegen des Jagens und Geleits hatte es viel Streit zwischen Würtemberg und Österreich gegeben; beyde Theile schloßen darüber einen Vertrag im Jahr 1514 ab.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Blaubeuren. Stuttgart: J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen, 1830, Seite 199. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Blaubeuren_199.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)