Seite:Oberamt Leutkirch 048.png

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Das steuerfreie Vermögen verhält sich zu dem steuerpflichtigen wie 1 : 53, oder das steuerfreie Vermögen beträgt 1/54 des Ganzen. An steuerpflichtigem Vermögen kommen auf einen Einwohner a) mit Einrechnung des Viehstandes 510 fl. 50 kr. , b) ohne denselben 476 fl. 30 kr. Auf eine Familie ad a) 2298 fl. 45 kr. , ad b) 2144 fl. 15 kr.

Der Wohlstand des Bezirks steht im Ganzen auf gut mittlerer Höhe. Die ehemaligen landvogteiischen Gemeinden Gebratzhofen, Herlatzhofen und Wuchzenhofen mit ihren freieigenen und unbelasteten Gütern sind die wohlhabendsten und werden es auch bleiben, so lange sie nicht der leidigen, in Oberschwaben immer mehr um sich greifenden Zertheilung der Bauernhöfe bei sich Eingang verschaffen. In den standesherrlichen Orten ist dieser Zertheilung durch das Lehensystem vorgebeugt;[1] auch hier trifft man einzelne sehr bemittelte Bauern, und im Durchschnitt einen zwar mittelmäßigen, doch ziemlich gleichförmigen Wohlstand. Ganz arme Familien sind auf dem Lande, das Illerthal ausgenommen, selten; sie werden von dem wohlthätigen Sinn ihrer begüterteren Nachbarn gegen Noth geschützt. Bettler sind daher im ganzen Bezirk eine ungewöhnliche Erscheinung. Zu den minder bemittelten Orten gehören: Kirchdorf, Unteropfingen, Oberopfingen, Aitrach und die Stadtgemeinde Leutkirch selbst.


  1. In der Standesherrschaft Thannheim hat jedoch dieses Unwesen schon merklich um sich gegriffen.
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Beschreibung des Oberamts Leutkirch. Stuttgart und Tübingen: Cotta. 1843, Seite 048. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Leutkirch_048.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)