Seite:Oberamt Ulm Seite 119.jpg

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in Schwaben und dem Gericht in der Pärs von Conradin oder vielmehr seinen Vormündern dem Grafen Ulrich von Würtemberg verliehen.

Der Reichsvogt war der K. Regierungs-Commissär für die Stadt sowohl als für das umliegende K. Gebiet; unter ihm stand der K. Reichsschultheiß. Als Landrichter hatte der Reichsvogt auch außerhalb der Stadt zu Gericht zu sitzen, s. o. S. 70.

Bald bekamen auch die Gemeinde-Angehörigen Theil an der Verwaltung; man findet schon frühzeitig das K. Stadt-Gericht nicht mehr blos mit K. Dienstleuten, sondern auch mit Beisitzern oder Schöffen aus den Vornehmern der Stadt, den edlen Geschlechtern besetzt. Die Erwerbung von Gemeinde-Eigenthum erzeugte bald auch das Bedürfniß einer verwaltenden Behörde: es traten zu den 12 Schöffen, aus welchen das Stadtgericht unter dem Vorsitze des Reichsvogts und des Reichs-Schultheißen bestand, auch noch 12 Rathmannen mit einem Bürgermeister hinzu, und es bildete sich so ein Stadtrath. Aber wie die Schöffen, so wurden auch die Rathmannen blos aus den Geschlechtern genommen. Indessen hatte die Stadt theils unter den Hohenstaufen und schon vorher, theils in den herrenlosen Zeiten des Zwischenreichs nicht nur auf Kosten des K. Kammerguts ihr Gemeinde-Eigenthum immer mehr zu vergrößern, sondern auch sich immer mehr Rechte und Freiheiten zu verschaffen gewußt. Einen Beweis davon liefert der Vertrag vom J. 1255 mit dem Reichsvogt, dem Grafen Albrecht von Dillingen, wodurch sie diesen und seine Nachkommen gleichsam aus eigener Machtvollkommenheit in dem Besitze der Schirmsvogtei bestätigte, und zugleich die ihr und ihrem Schultheißen gebührenden Rechte wahrte. S. die Urkunde in Schmids Mittelalter S. 726.

Kaiser Rudolph von Habsburg, der sich viel in Ulm aufhielt, bestätigte der Stadt nicht nur die alten Rechte und Freiheiten, sondern verlieh ihr auch neue, darunter namentlich durch Urkunde vom J. 1274 XVI. Kal. Maj. das Stadtrecht, und zwar das Stadtrecht von Eßlingen.

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ulm. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1836, Seite 119. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ulm_Seite_119.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)