Seite:Oberamt Ulm Seite 144.jpg

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jenseits der Donau gelegenen Besitzungen blieben bei der Krone Bayern, und leider wurde durch diese Abgrenzung selbst die Markung der Stadt unter zwei Königreiche vertheilt. Von Würtemberg wurde in Ulm 1811 eine neue Organisation des Gemeinde- und Stiftungs- Haushalts vorgenommen, kraft deren die Stadtkasse in Zukunft ohne Zuschuß aus der Staatskasse auskommen sollte. Für die Staatskasse selbst wurde dadurch noch weiter gesorgt, daß das Vermögen des Sammlungsstifts incamerirt wurde, und daß ebenso ein jährliches Einkommen von 14.640 fl. von der Kirchen- und Schul-Pflege der Staatskasse zugewiesen, dagegen jedoch der gleiche Betrag von Pfarr- und andern Besoldungen auf diese übernommen wurde. Die Rechnung entsprach den Erwartungen nicht: das jährliche Deficit der Stadt belief sich fortwährend auf mehr als 20.000 fl. Die Stadt erhob Klagen über Klagen. Durch einen am 7. Juni 1818 genehmigten Vergleich wurden ihr weitere 60.000 fl. Schulden abgenommen, sie fand sich jedoch dadurch noch nicht befriedigt, sie forderte nicht nur die Deckung des jährlichen Deficits und die Zurückgabe des Vermögens von dem Sammlungsstift, sondern auch Entschädigung für das Vergangene. Nach langen Verhandlungen kam endlich der am 16. Juni 1821 abgeschlossene und am 10. April 1823 von S. M. dem König genehmigte Vergleich zu Stande, den wir in den Würtemberg. Jahrbüchern, Jahrg. 1833. S. 394 u. ff. mit einer nähern Übersicht über die finanziellen Verhältnisse der Stadt mitgetheilt haben. Kraft dieses Vergleichs wurden 1) den Stiftungen die incamerirten Gefälle des Sammlungsstifts nebst dem Betrage der reinen Einkünfte von 1811 an zurückgegeben; 2) der Stadtkasse eine Entschädigungssumme von 210.000 fl. zugestanden, welche ihr theils durch Übernahme von Schulden, theils durch Abtretung von Zehnten u. a. Gefällen und dem s. g. Södelhof gewährt wurde. Durch diesen für Ulm äußerst günstigen Vergleich wurde die Stadt in eine Lage versetzt, welche vortheilhafter als die irgend einer andern Würt. Stadt ist. Sie ist nun nicht nur ganz schuldenfrei, sondern kann auch alle ihre

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ulm. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1836, Seite 144. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ulm_Seite_144.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)