Seite:Oberamt Ulm Seite 234.jpg

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und päpstlichen Privilegien und Freiheiten: noch in Ulm war das Kloster, wie wir gesehen haben, in des Kaisers und des Reichs Schutz genommen worden; 1359 empfiehlt es K. Karl IV. dem Schutz der Stadt Ulm, und 1368 stellt ihm ebenderselbe Kaiser einen Freibrief über seine Unvogtbarkeit aus. Die nachfolgenden Kaiser bestätigen diese und andere Freiheiten des Klosters. Gleichwohl bildete sich aus der obigen Empfehlung allmählig eine förmliche Schutz und Schirmvogtei der Stadt Ulm über das Kloster, besonders nachdem letzteres 1470 an die Stadt die Bitte gerichtet hatte, zwei aus den Vornehmsten des Raths zu wählen, die des Klosters Syndici und Öconomi seyen. Später wurde dem Kloster die Ulmische Vogtei lästig und es suchte sich davon los zu machen. Es entstand deshalb ein langwieriger Rechtsstreit, der um so hartnäckiger wurde, als die Stadt die hohe Gerichtsbarkeit und Obrigkeit unabhängig von ihrem Schutz und Schirmsrechte zu besitzen behauptete. Im J. 1773 kam endlich ein Vergleich zu Stande, wonach Ulm dem Schutz und Schirm, so wie der Territorialhoheit und Gerichtsbarkeit über des Klosters Besitzungen Söflingen, Harthausen und Schaffelkingen entsagte, das Kloster dagegen an die Stadt seine Besitzungen und Rechte zu Mähringen, Lehr, Jungingen, Breitingen, Holzkirch, Lonsee, Langenau, Weidenstetten, Söglingen und Bermaringen abtrat, deren Werth zu 51.245 fl. angeschlagen wurde. Das Kloster trat nun in die Reihe der unmittelbaren Reichsklöster mit Sitz und Stimme auf den Kreis- und Reichstagen ein. Die Klosterfrauen behielten immer die strengste Regel ihres Ordens bei, doch entdeckte man bei der Auflösung des Klosters einen großen Bündel, sogen. „Buhlbriefe,“ und bei einer Untersuchung des Klosters, 1482, wurden viele Nonnen schwanger gefunden. Schmids Ulm. S. 134. Die Anzahl der Nonnen belief sich schon in ältern Zeiten unter einer Äbtissin auf 32 Nonnen und 14 Schwestern. Die Besitzungen des Klosters bestanden in der letzten Zeit aus den oben genannten 3 Dörfern Söflingen, Harthausen (mit Ehrenstein) und Schaffelkingen, dann in Antheil

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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ulm. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1836, Seite 234. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ulm_Seite_234.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)