Seite:Oberamt Waldsee 162.png

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der Kirche der öffentlichen Verehrung ausgesetzt. Eine in Stein gehauene latein. Inschrift enthält die Belehrung für Gläubige, daß sie 12 Jahre lang weder Speise noch Schlaf nöthig gehabt habe. Im Jahr 1784 wurde das Kloster von K. Joseph II. aufgehoben.

Der Holz- und Torfgenuß der Real-Gemeinderechts-Besitzer ist nicht unbedeutend, die Gemeinde als Körperschaft hat aber kein Vermögen, daher alle öffentlichen Bedürfnisse durch Umlagen gedeckt werden müssen, welche bei der großen auf der Gemeinde haftenden Schuldenmasse, welche größtentheils bereits auf die einzelnen Steuerpflichtigen überwiesen worden ist, für die letztere drückend sind. Außerhalb Etters befinden sich 2 Höfe und ein Tagwerkerhaus – Waldacker, Scheurlis- und Spätenhof. Das Dorf R. gehörte mit den hienach benannten Parzellen dem Chorherrenstift Waldsee und bildete mit denselben, als unter österreichischer Landeshoheit und Steuerbarkeit stehend, in der Landvogtei das Gericht Reute. Nach Aufhebung des Stifts wurde es mit seinen Besitzungen 1788 um 122.000 fl. an den Fürsten von Waldburg-W.-W. verkauft, nachdem Heurenbach und Michelberg schon 1748 durch Tausch an denselben gekommen waren; siehe Waldsee. Von dieser Zeit an bildete es unter dem Titel „Mediat-Gericht Reute“ einen Theil der Grafschaft Waldsee. In der Urkunde Kaisers Friedrich I. vom Jahr 1164 über die Privilegien des Klosters Weissenau ist das Dorf „Rüti“ unter den Besitzungen des Klosters aufgeführt. 1321 schenkt Eberhard von Mellenbronn dem Kloster Waldsee „die Diepolswies“ zu Erhaltung des ewigen Lichts; 1329 verkauft Anna von Freyburg, Abtissin in Paradies, das Patronat-Recht in Reyti, das Widdum und 2 andere Höfe an das Kloster Waldsee, 1344 das Kloster Weissenau seine Besitzungen in R. und 1366 Hermann, Schenk von Otterswang, seinen Hof unter der Schmidte an ebendasselbe. Die Pfarrkirche wurde dem Kloster Waldsee 1351 incorporirt, und von da an durch 3 Chorgeistliche von Waldsee versehen; jetzt ist an derselben ein Pfarrer mit einem ständigen Vicar angestellt. – Heinrich v. Ruitti, welcher


Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Waldsee. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1834, Seite 162. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Waldsee_162.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)