d. i. zeitliche Mannigfaltigkeit, die uns in dem Anblick einer Strecke gegeben ist, in eine objektive d. i. räumliche Mannigfaltigkeit, in die Strecke selbst, umzudeuten. Diese tiefste Frage des menschlichen Bewußtseins muß jedoch der allgemeinen Erkenntnistheorie vorbehalten bleiben.
Uns genügt hier die Thatsache, daß wir bei dem wirklichen Wahrnehmen einer geraden Linie des Raumes stets eine zeitliche Mannigfaltigkeit in eine räumliche Mannigfaltigkeit umdeuten. Wenn wir also den Raumstrahl als den Repräsentanten einer Dimension des Raumes betrachten, so kann dies nur deshalb geschehen, weil wir dem Zeitstrom eine Dimension zuschreiben. Als der Typus der einen Dimension wird demnach die Dimension der Zeit gelten müssen, womit wir übrigens nichts anderes sagen wollen, als daß wir zur Wahrnehmung von Raumdimensionen nur durch die Veräußerlichung oder Objektivierung der Zeitdimension gelangen. Der Raum hat nur in Bezug auf die Zeit Dimensionen, und wenn wir dem Raume eine Dreizahl von Dimensionen zuschreiben, so hat diese Dreizahl nur in Bezug auf die Zeit einen Sinn. Allerdings hätten wir auch von der Dimension der Zeit keinen Begriff, würden wir sie nicht auf den Raum beziehen und im Raume veräußerlicht auffassen, aber da die Zeitdimension sich in dieser Veräußerlichung verdreifacht, so ist es nur allzubegreiflich, daß wir bei der Untersuchung des Dimensionsbegriffes von der Zeit, nicht aber vom Raume ausgehen, gerade so wie wir das Zählen nicht mit der Dreizahl, sondern mit der Eins beginnen. – Wir können das Gesagte auch so zusammenfassen, daß Raum und Zeit in der Frage nach der Dimension sich so verhalten, wie der Zähler und der Nenner eines Bruches. Wie nun der Begriff des Bruches keinen Sinn hat ohne die wechselseitige Beziehung des Zählers und des Nenners zu einander, so
Menyhért Palágyi: Neue Theorie des Raumes und der Zeit. Wilhelm Engelmann, Leipzig 1901, Seite 24. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:PalagyiRaumzeit.djvu/36&oldid=- (Version vom 1.8.2018)