Seite:Ramdohr-Venus Urania-Band 3.1.djvu/52

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nothwendig die verschiedenen Klassen der Weiber, und dann die verschiedenen Gesichtspunkte von einander unterscheiden, aus denen das Gesetz, oder die Regel für den großen Haufen, dann die gute Sitte, oder die Regel für den gebildeteren Athenienser, und endlich der Philosoph, oder der ausgezeichnete Selbstdenker, das zärtere Geschlecht betrachtet haben.


Zweytes Kapitel.
Denkungsart der Gesetzgeber und Staatsmänner über diese Materie.

Die Weiber in Athen lassen sich, in so fern sie hier in Betracht kommen, unter drey Klassen bringen. Sie waren entweder freye, eingeborne Töchter, Schwestern, Gattinnen der Staatsbürger; oder Fremde, Freygelassene, Töchter von Freygelassenen; (eine Klasse, woraus die sogenannten Freundinnen, Hetären, Freudenmädchen, hergenommen wurden,)[WS 1] und endlich Sklavinnen, die oft zu Beyschläferinnen dienten.

Die letzten liegen ganz außer dem Zwecke meiner Untersuchung. Nur die Matrone und die sogenannte Freundin werden meine Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Ich will zuerst den Geist der atheniensischen Gesetzgebung und Politik in Ansehung der Matronen etwas näher zu entwickeln suchen.

Die Gesetze des Solon [1] über die ehelichen und Familien-Verhältnisse deuten auf Ueberbleibsel eines


  1. Oder vielmehr die Sammlung von Verordnungen, die man ihm beylegt. Daß hierunter viel Apokryphisches sey, ist mir höchst wahrscheinlich.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: eine Klasse, woraus die sogenannten Freundinnen, (Hetären,) (Freudenmädchen, hergenommen wurden,) (siehe Verbesserungen)