Ferdinand II.: Abtruck / Einer Käyserlichen Declaration. So Ihre Käyserl: May: wegen deß Geistlichen vorbehalts / beym ReligionsFrieden / unnd daher rührenden restitution, der Geistlichen Gueter herauß kommen lassen / auch nachzutrucken anbefohlen | |
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Stände / des ReligionFriedens fähig / vnd dannenhero der Religion halber / von jhren Obrigkeiten / nicht vertrieben werden könten / ob zwar / dieser gravaminum halber / die Stände Augspurgischer Confeßion nicht einig / Zu dessen jhres vorgebens bescheinung sie auch / den §. Wo aber etc. anziehen / In welchem disponirt, da ein Vnterthan / der Religion wegen / an andere Ort ziehen / vnd sich nieder thun wolte / denselben / solcher ab- vnd zuzug / auch verkauffung seiner Güter / gegen zimlichem abtrag Leibaigenschafft vnd Nachstewer / vnverhinderlich zugelassen werden solle / Alß auch / daß Sie absonderlich hierueber / der Vnterthanen halber / so vnter den Geistlichen gesessen / vnnd damahln das exercitium Augspurgischer Confeßion hergebracht / von mehrhöchstgedachten vnsers Anherren / Käysers Ferdinandi L. ein Decret, eben bey schliessung des Reichstages / anno 1555. erhalten haben sollen / In welchem der ReligionFrieden dahin declarirt, das solche Vnterthanen / bey jhrem Glauben / von der Geistlichen Obrigkeit / vnverhindert gelassen werden sollen.
Alß haben Wir gleichsfals vber diesen Puncten (ob derselbe zwaar auß dem ReligionFrieden für sich selbst in dem §. Vnd damit etc. Item §. Dargegen sollen etc. gantz klaar erscheinet / in welchem
Ferdinand II.: Abtruck / Einer Käyserlichen Declaration. So Ihre Käyserl: May: wegen deß Geistlichen vorbehalts / beym ReligionsFrieden / unnd daher rührenden restitution, der Geistlichen Gueter herauß kommen lassen / auch nachzutrucken anbefohlen. Johan Hallervord, Rostock 1629, Seite 26. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Restitutionsedikt_VD17_3-626243N.pdf/31&oldid=- (Version vom 1.8.2018)