und nicht zu den Gemusterten gehört, (Ex 30, 13)
zu Männern, die recht gottesfürchtig sind.
der eines der Gebote mit erhobener Hand verletzte,
bis daß er sich durch Reue reinigte!
aus der Gemeinde ausgewählt auf eine bestimmte Zeit;
vier aus dem Stamme Levi und von Aaron
und sechs aus Israel,
bewandert in dem Buche der Erklärung
und in den Bundessatzungen,
von fünfundzwanzig bis zu sechzig Jahren (Num 8, 24).
darf Richter der Gemeinde sein.
ward ihre Lebenszeit verkürzt;
weil Gott den Erdbewohnern zürnte,
befahl er, daß die Einsicht ihnen schwinde,
bevor sie ihrer Tage Zahl erreicht.
Man darf sich nicht in schmutzigem Gewässer waschen
und nicht in einem, das zu wenig ist für eines Mannes Bad.
mit Wasser aus Gefäßen.
Und ist in einem Felsenloch
für eine Waschung nicht genügend Wasser
und dies berührt ein Unreiner,
so ist sein Wasser unrein,
gleich wie das Wasser in Gefäßen.
Am sechsten Tage darf man nicht mehr arbeiten,
wenn noch der Sonnenball in seiner Fülle vor dem Tore steht;
denn das ist’s, was Er sagt:
„Gib acht, daß du den Sabbat heiligest!“ (Dt 5, 12)
um sie frühmorgens auszuführen.
um nachzusehen, was zu tun.
Paul Rießler: Altjüdisches Schrifttum außerhalb der Bibel. Filser, Augsburg 1928, Seite 934. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Riessler_Altjuedisches_Schrifttum_ausserhalb_der_Bibel_934.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)