Seite:Saxoniae Inferioris (Merian) 004.jpg

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scheid der Wandaler / vnd Wenden / wird vnten / bey Lübeck / vnd daselbst auch von Lübischen Stifft; von den Stifftern Hildeßheim / Schwerin / vnd Ratzeburg aber / bey ihren HauptStätten gesagt werden. Von den übrigen Stifftern / auch Fürstenthümen / vnd Landen / folget allhie ein kurzer Bericht.

Was nun fürs I. das Ertzstifft Magdeburg anbelangt / so wirdt von desselben Stifftung / vnd Geistlichem Stande / vnten in Beschreibung der Statt Magdeburg / Bericht gethan. Allhie ist allein von dem Lande zuvermelden / daß Melchias Nehel / in den Beylagen zur zehenjährigen Erzehlung deß Chur-Sächsischen Kriegs / pag 315. seqq. under anderm / also schreibet: Zu Hall ist die Ertzbischofliche Residentz im Schloß S. Moritzburtz / daselbst ist auch ein Domstifft zum H. Creutz; Item die Landsfürstliche Regierung / vnd ein Schöpfenstul / vor dem Rolande genannt / darinnen / nach Magdeburgischem SachsenRechte / gesprochen wird. Vnterhalb Hall ist das Schloß / vnd Ambt / Gebichenstein / darein die Stättlein Köndern / vnd Lübbegün / gehörig. Ferner sind im Erzstifft folgende Stätte / vnd Aempter; Calbe / Acken / Salza / Staßfurd / Wolmerstätt / newen Gardensleben / Wandsleben / Dreyleben / Sommerseburg / Hoitensleben (welche beede Aembter Anno 1626. die Dennemärckische erobert): Item / was dem DomCapitel zuständig / als Egeln (so demselben verpfändet) / Hoimersleben / Atenßleben / Loderburg / Schönbeck. Vber der Elbe / auff der Flämingischen Seite / gehören dem Ertzstifft / Sandau (allda die Käyserischen / zu vnderschiedlichen malen / gelegen seyn / vnd eine Schiffbruck über die Elb geschlagen haben) / Jerichau / Loburg / Item Mökern / Genthyn. Deme sind mit Lehenspflicht verwandt / Chur-Sachsen / wegen der Herrschafft Rabenstein / welche zum Ambt Beltzig geschlagen, die Herzogen zu Braunschweig / vnd Lüneburg; vnd die Fürsten von Anhalt wegen etlicher Lehenstücken / die Graven von Barby / wegen der Herschafft Rosenburg / (Mülingen ist ReichsLehen); die Graven von Manßfeld / wegen ihrer meisten Herrschafften. Das Land disseits der Elb ist fruchtbar von Getreyde / hat aber wenig Holtz / als etwas bey Acken / vnnd Wolmerstätt. Weinwachs hat es auch nicht / aber reiche Salzquelle / sonderlich zu Halle / Staßfurt / Saltza / Suldorff. Vber der Elbe ist es nicht so fruchtbar / hergegen hat es gute Holzung / vnd Viehzucht. Die Wasser sind die Elbe / Sal / Bode vnd Ohra. Biß hieher Nehel. Dresserus thut / zu den Stätten / auch Ottersleben. Vnd Joh. Angelius à Werdenhagen sagt / part. 3. de Rebusp. Hanseat. cap. 7. f. 234. b. daß disem Ertzstifft 28. Stätte vnterworffen seyen: der auch c. 1. fol. 208. b. schreibet / daß heutigs Tags solches in vier Craisse getheilet werde / so man Borde nennet / als die Hoheborde / Holzborde / Saltzborde / disseit der Elb; vnd die / so jenseit der Elb / gelegen. In dem Büchlein / jämmerlich betrübte Prophetin / Fraw Sybilla Magdeburg genant / stehet also: Die Strecke deß Landes an der Elbe / darinnen diß Orth / die Statt Magdeburg gelegen / wird die lange Börde / von Alters her / genennet / welches sich / vor Alters / etwa von Torgaw auß Meissen / oder nicht weit davon / angefangen hat / vnnd biß an der Lüneburger Land / gegangen ist / die lange Börde / das ist / die lange Strecke / der lange Platz / oder die lange Ebene / vnd die darinnen sitzenden Einwohner / die langen Börder genennet; vnd ist sonderlich das Stifft Magdeburg etc. darinnen gelegen. Vnd wird die Strecke Landes deß Magdeburgischen Bistumb / noch heutiges Tages allda die lange Börde genennet. Das alte deutsche Wort Borde aber / heisset ein Platz. Daher noch heutiges Tages die Plätze in den HandelStätten / da die Kauffleuthe täglich zusammen kommen / die Börsche genennet werden; vnnd das Wort Bursch / welches so viel als eine Gesellschafft / kommet auch davon her. Besagte Langen Börder haben vmbs Jahr Christi 409. mit ihrem König Vlrich / oder Alrich / sich nach Welschland begeben / vnd Rom geplündert / die vbrigen sind im Lande sitzen blieben / biß ins Jahr 568. da Sie / mit ihrem König Alboin / in Vngarn / hernach in Galliam Cisalpinam geruckt / das Longobardische Königreich angefangen / vnd nach 15. Jahren wider heimb kommen. Vnder dessen

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 4. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_004.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)