Seite:Saxoniae Inferioris (Merian) 056.jpg

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durch Keyserliche Außschreiben erfordert / auch daselbst im Reichs-Stätte Rath erschienen / Sessionem cum voto erhalten; Sie hat dem Heil. Reich jederzeit immediatè contribuiret / auch im Heerzuge zu Wasser vnd Lande dem gemeinen Teutschen Vatterland ansehenliche Hülffe geleistet; Sie administrirt jurisdictionem tam secularem quàm Ecclesiasticam in civitate ac territorio subdito, gleich andern Reichs-Ständen; hat auch in denen alten Reichs-Matriculis in classe der Reichs-Stätte / ihren absonderlichen Anschlag: Dann in der ersten vnd ältisten Reichs-Matricul / (so juxta tradita Wehner. in observ. pract. verb. Matricul ad num. 41. vnter Keyser Friederich dem Dritten / vffm Reichstag zu Nürnberg / Anno 1467. vff Martini, errichtet seyn soll) ist die Statt Bremen zu 20. Pferd / vnd 40. zu Fuß angeschlagen: Folgends im Anschlag zu Regenspurg Anno 1471. ist die Statt Bremen vff 16. Pferd / vnd 32. zu Fuß gesetzet / In den folgenden Zeiten ist der Statt Anschlag mit deß Ertzstiffts Bremen Anschlag zwarn conjungiret / jedoch also / daß der Ertzbischoff zu Bremen / mit der Statt Bremen außtrücklich gesetzet worden. Nach deme aber folgends die Statt Bremen / wegen ihres ohnmittelbaren Reichsstands / allerhand Anfechtung gehabt / die jetzt regierende Keyserl. Mayest. Ferdinandus III. Imperator, aber / vermög abgebenen Keyserlichen Diplomatis, de dato Lintz / den 1. Junii, Anno 1646. die Statt Bremen bey ihren von uralten Zeiten gehabten Reichsstand bestättiget / Als haben Allerhöchstgedacht Keyserl. Mayest. sub dato Preßburg / den 14. Februarii, Anno 1647. die Statt Bremen bey dem letztern Anschlag de anno 1471. Allergnädigst verbleiben lassen / dero gestalt / daß die Statt Bremen 16. zu Roß / vnd 32. zu Fuß / einfachen Römerzug / Monatlich leisten solle / auch bewilligt / daß Sie obbenanten Reichs-Anschlag / so wol in Stätten / als auff dem Land / bey ihren Vnterthanen / gleich andern Reichsständen / zu collectiren haben. Vid. Limnaeus in addit. ad lib. 7. de jur. publ. cap. 7. num. 13. 14.

Es gehöret auch die Statt Bremen zu dem berühmten Hansee-Bund / vnd zwarn dero gestalt / daß die Statt Lübeck / so das Hänsische Directorium führet / (daselbst auch deß Hanseebunds archivum verwahret wird) die erste / die Statt Cölln die andere / vnd die Statt Bremen die dritte Stelle in den Hänsischen Beyeinkünfften vnd Versamblungen von alters hero bekleide / vnnd der Ordnung nach votire. Weiln auch wegen der in nechsten Jahren entstandenen Kriegs-Vnruhen in Teutschland / die Hansee-Stätte in gewöhnlicher Anzahl / zu Berathschlagung deß gemeinen Anligens / nicht verschrieben / noch beysammen gebracht werden mögen / Ist den dreyen nechstbenachbarten Stätten / Lübeck / Bremen / vnd Hamburg / die Beobachtung der gemeinen Hänsischen Sachen / bey dem letzten Convent zu Lübeck / Anno 1628. von den übrigen Stätten anbefohlen worden / die bey eräugenden Fällen / commune interesse civitatum Hanseaticarum nothtürfftig beobachtet / auch per legatos suos bey der newlichen Teutschen Friedens-Handlung in Westphalen sich eingefunden / da dann Civitates Hanseaticae in Instrumento Pacis expressè benant vnd includirt worden.

Obig gedachte Statt Bremen / führet in dero Wappen ein Silbern Schlüssel im rothen Feld / Sonsten findet man auch an den Statt-Gebäwen / vnd anderen monumentis, von alters deß Reichs Adler / inmassen privilegio Henrici V. Imperatoris, denen Bremern erlaubet / quod in signum libertatis et gratiae, possint ornare signum Rolandi clypeo et armis Imperialibus; wie dann ebenmässig Carolus V. Imperator, in der Statt Bremen ertheilten Müntz-privilegio vergönnet / daß Sie im Gepräg vff der Müntz deß Reichs Adler / neben der Statt gewohnlichem Wappen / führen mögen.

Das Statt-Regiment allhie / ist vormaln biß vff Keysers Ottonis I. Zeiten / bey den Keyserl. Potestaten ac judiciariâ

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Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 56. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_056.jpg&oldid=- (Version vom 4.12.2022)