Seite:Saxoniae Inferioris (Merian) 097.jpg

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Gott wohnet; vnnd daß annoch die Statt Gadebusch von ihme den Nahmen führe; stehet im 6. Buch deß Johannis Micraelij PommerLands Beschreibung / am 421. Blat.


Gamme.

David Chytraeus schreibet lib. 2. Saxon. pag. 61. daß die Elb / nach dem Außfluß der Sevena, in zween Arm sich theile / darunder der Mitternächtische bey Hamburg / vnnd der Mittägige bey Harburg fliesse; darzwischen bey die 30. Insuln ligen / deren die meisten der Zeit dem Hertzog von Lüneburg gehörig seyen: Die Statt Hamburg habe den eussersten Theil deß Landes Hadeliae, bey dem Außgang der Elb / vor 200. Jahren / als sie die Lapen / der Hertzogen von Sachsen Adeliche LehenLeuthe / aber Räuber / vertrieben / vnnd gefangen / eingenommen / vnnd mit dem Schloß Ritzenbüttel / vnnd einem Thurn / wegen Sicherheit der Schiffenden / befestiget. Vnnd am 492. Blat / deß 19. Buchs / sagt er abermals / daß die Elb zwo Meilen oberhalb Hamburg sich in 2. Ström theile / deren die NorderElb / an Gamma / Kirchwerder / Ossenwerder / Billenwerder / der Statt Hamburg / Altenaw / Newen-Stätt / vnd Blanckenesa: Die SuderElb aber / an der Lüneburgischen Vogtey Winsen / Nieland / Harburg / Morburg / vnd dem ErtzStifft Bremen / hinlauffe. Im 24. Buch / handelt er von der Hamburger Strittigkeit / vnd dem Gebiet auff der Elb: Vnd stehet vnder anderm / daselbst p. 673. dieses: Quod objicunt, si Albis sit flumen publicum omnibus commune, Holsatos non esse proprietarios, et dominos Albis, frivola cavallatio est, cùm omnibus constet, Albim esse flumen commune usu, et facultate navigandi liberâ, sed non Dominio. Nam Superioritatem, et Imperium in Albi manifestum est, ratione terrarum Holsatiae, ad ripas Albis pertinentium, ad Principum Holsatiae Regalia pertínere. Vnd so vil auß Chytraeo. Sihe auch / was von der Gerechtigkeit auff dem Elbstrom / so die von Hamburg haben wollen / Johannes Angelius à VVerdenhagen, part. 3. de Rebuspubl. Hanseat. cap 20. et 21. schreiben thut. In der Braunschweigischen Chronick stehet / am 410. Blat / daß Hertzog Wilhelm zu Lüneburg / der sich im Jahr 1355. der Regierung abgethan / einen Krieg / wider Hertzog Erichen von Sachsen / zur Löweburg / geführet / vnd mit seinem Kriegsvolck über die Elbe / (so vngefehr bey Braunß-Büttel / woselbst das Land Diethmarsen sich anfänget / vnd von der West-See wird verschlungen) gezogen / in die sümpfigen Oerter / zum Gamme / daselbsten Hertzog Erichs H. Vatter / Hertzog Erich der älter / auff der Reiffenburg Hoff hielte / der aber geflohen / vnnd hab also der von Lüneburg die Reiffenburg bekommen / vnd in dem Winckel der Gamme / ein newe Burg / welche noch auff den heutigen Tag Gammerode (Al. Gammerort) genennt werde / gebawet habe. Im Jahr 1620. seind 2. Schrifften herauß kommen die eine / wegen Hertzog Christians zu Lüneburg / warumben Ihre Fürstl. Gn. den Gammerort auf jenseit der Elbe (deßwegen 132. Jahr Proceß am Käyserl. Reichshoff- vnd Cammer-Gericht geführet / vnnd eine Vrtheil / den 19. April / Anno 1619. wider den Rath zu Hamburg / eröffnet) durchstechen lassen. Die andere hält in sich den Gegenbericht / daß das jenige / was Hochgedachter Hertzog Christian / zum Zollspycker / Gammerort / vnd in den VierLanden / vorgenommen / etc. mit keinem Schein Rechtens behauptet werden könne. In welchen Schrifften / vnnd zwar in der Ersten / vnder anderm / stehet / daß vor Jahren / der Elbstrom in gerader Linien / durch die Gamme / vnd Koßlacken / nacher Hamburg gelauffen / auch die rechte Tieffe / vnnd tägliche starcke Schiffarth / über aller Menschen Gedencken / mit guter Commoditet, vnnd Bequemlichkeit / gangen /

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 97. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_097.jpg&oldid=- (Version vom 2.4.2020)