Seite:Saxoniae Inferioris (Merian) 113.jpg

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Statt / wegen ihrer Macht / vnd Reichthumbs / vor zeiten / so stoltz worden / daß Sie auch die Händ an deß Keysers Luthers / oder Lotharii, Hauptleute / vnd Gesandte / Conraden von Eicksted / Albrechten / vnd Erffen von Netra / vnd ihre Diener / legen dörffen / welche Sie vmbgebracht haben; vnd deßwegen auch / vom Keyser / belagert / vnd also gedrenget worden / daß Sie sich ergeben müssen. Vnd hat Er / der Keyser / die Thäter sehr jämmerlich hinrichten / etlichen die Köpffe / etlichen Hände / vnd Füsse / abhawen / ihren ein theils auch die Augen außstechen / lassen: Die andern seynd sonst gestrafft worden; viel seyn gleichwol mit der Flucht davon kommen; die gantze Burgerschafft aber/ weil Sie solchen Mord geschehen lassen / sich auch / im Anfang / dem Keyser widersetzt hatte / muste eine grosse Summa Gelts zur Straffe geben; so Anno 1130. geschehen ist. Im folgenden 1135. Jahr / ist die gantze Statt Hala im Fewer auffgangen. Anno 1161. ist das Closter / ausser der Statt / an der Sala / gegen der Moritzburg gelegen / von Adelgoto, dem Ertzbischoff zu Magdeburg / gestifftet worden. Anno 1205. seynd die Juden allhie vmbgebracht / vnd ihre Güter geplündert worden. Keyser Otto der Vierte hat hernach die Statt vergebens belagert. Aber der 22. Ertzbischoff / Rupertus, (welcher die Juden allda / denen der Rath Freyheit / vnd Schutz / zugesagt / beschwerte / vnd die fürnehmste / damit er sich ihrer Güter teilhaftig machte / in die Gefängnuß legen liesse / so der Rath nicht gestatten wolte) hat Sie in seinen Gewalt gebracht / die auch Ihme / wegen ihrer Widersetzlicheit/ eine Straff erlegen muste. Vnd hat folgender Zeit / Hall mit ihren Ertzbischöffen viel zu thun bekommen; deren sich die Hansee-Stätte / als in welcher Bund Sie war / fleissig angenommen; vnd / als Anno 1435. die Burger allhie ihren aignen Rath gefangen / so haben die vmbligende Hansee-Stätt / Magdeburg / Braunschweig / Halberstatt / Aschersleben / vnd Quedlinburg / ihre Gesandten hieher geschickt / welche die Sachen dermassen vertragen / daß die Gefangene Rathsherren wieder sind außgelassen worden. Darnach haben sich die von Hall wider den Ertzbichoff zu Magdeburg / Graf Günthern von Schwartzburg / der diese Statt / wie auch Magdeburg / beschwerte / zusammen verbunden. Endlich gerieth die Sach so weit / daß die Domherren von Magdeburg / Churfürst Friederichen zu Sachsen / vnd seinen Brudern / Hertzog Wilhelmen / vmb Hülff anrufften; die auch Hall belagert haben; aber / weiln die Braunschweiger / so der Statt zu Hülff kommen waren / sich mannlich verhielten / vnverrichter Sachen darvor wieder abgezogen seyn. Anno 1478. entstunde zwischen dem Rath / den Saltz-Junckern / vnd den Zünfften allhie / ein gefährliche Weitläuffigkeit / in welcher Zeit / von Etlichen / dem Ertzbischoff Ernesto, Churfürsts Ernesti zu Sachsen Sohn / der damals zu obgedachtem Gebichenstein war / die Schlüssel der Statt übergeben wurden; der dann sich derselben bemächtigt / dero ihre Freyheiten beschnitten / viel geändert / viel Personen in die Gefängnuß gelegt; vnd damit Er dieselbe forthin im Zaum halten könte / Anno 1484. das oberwehnte Schloß / so Er / nach S. Moritz / deß Doms zu Magdeburg Patronen / die Moritzburg genant / sampt einer schönen Capellen / zur Wohnung außgebawet / in welchem Er forthin die Hoffhaltung anstellte / auch / ohnangesehen deß vorigen zwischen Ihm / vnd der Statt / gemachten Vertrags / den vierten Theil von dem Saltzwesen bekam; vnd Anno 1513. in der besagten Moritzburg verstarb. Sein Nachfolger Albertus, geborner Marggraff zu Brandeburg / hat im Jahr 1540. seinen Vnterthanen / den Stätten / vnd der Ritterschafft / im Stifft Magdeburg / vnd Halberstatt / die Evangelische Lehr frey gelassen / doch daß die Stiffter / vnd Clöster / in ihrem vorigen Stande bleiben solten. Daher die von Hall alsobalden den Justum Jonam ihrer Kirchen fürgesetzt haben. Anno 1547. hat Churfürst Johann Friderich zu Sachsen Hall eingenommen / als der zu dem Burggraffthumb / vnd dem alten Schloß / das Schwartze Castell genant / (so gestanden / wo jetzt die obgedachte Moritzburg ist) allhie / einen Zuspruch

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 113. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_113.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)