Seite:Saxoniae Inferioris (Merian) 159.jpg

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den Käyser gebetten / er wolte sie widerumb erretten / zum Röm. Reich bringen / vnd bey den Privilegien bleiben lassen / so der Statt Käyser Friderich sein Großvatter / gegeben hätte. Der Käyser hat hierauf dem Bischoff zu Bremen / dem Hertzoge zu Sachsen / vnd andern vmbligenden Fürsten / gebotten / daß sie denen von Lübeck / gegen dem König von Dännemarck / Hülffe zuschicken solten. Vnd solchen Käys. Befelch haben die Fürsten / vnd die Statt Lübeck / biß zu gelegner Zeit / heimblich gehalten: Vnder dessen aber sie / die Lübecker / Fleiß angewendet / daß sie die Burg / so die Dänischen einhatten / einkriegen möchten: Vnd hat es sich auff eine Zeit zugetragen / daß die Burger mit verdeckter Wehr in das Schloß kommen / vnd die Diener vnd Wächter / so darauff waren / vmbgebracht. Daher der König von Dännemarck verursacht worden / daß er mit aller Macht durch Jutland / gezogen / vnnd die Ditmarschen zu Hülff / wider die von Lübeck / erfordert hat. Die von Lübeck mit iren Helffern / seind hergegen auch ins Felde geruckt / vnd haben mit dem König / auff der Heyde bey Bornhovede / eine Schlacht gethan / in welcher die Ditmarschen sich zu denen von Lübeck begeben / vnd als sie vom König in der Schlacht abgefallen / selber weidlich auf die Dänen zugeschlagen / daß also der König mit seinem Volck die Flucht nehmen müste; welches geschehen am Tage Mariae Magdalenae / deß 1227. Jahrs; wiewol Theils das vorhergehende Jar setzen. Von selbiger Zeit an / pflegt E. E. Rath zu Lübeck / järlichen auf dem Tag Mariae Magdalenae / etlich Gelt den Armen außzutheilen / auch offentlich von der Cantzel in allen Kirchen / das Volck vermahnen zu lassen / daß es Gott vor disen Sieg / wider die Dänen / vnnd daß Lübeck widerumb zum Heil. Röm. Reich kommen / Danck sagen solle. Die obgedachte Burg ist hernach / wie auch oben gesagt / zu einem Closter verwendet / vnd die von Lübeck vom gedachten Käyser Friderico II. mit herrlichen Privilegien / vnd Gerechtigkeiten begabet worden. Im Jahr 1238. ist diese Statt durch Fewer / sehr beschädiget / vnd deßwegen gebotten worden / die Häuser allhie hinfort nicht mit Rohr / vnd Stroh / sondern mit Ziegelsteinen zudecken. Anno 1276. brante Lübeck zum vierten mal auß / von ihrem eignen Fewer / vnd ward darauff also mit Strassen vnd Gassen zu bawen / verordnet / wie sie anjetzo ist. Anno 1335. sind / auß der See grosse Walfisch / hart an die Statt kommen / deren etliche 18. etliche 20. etliche 24. Schuh lang gewesen / deren Theils vnder der hültzern Brücken seyn gefangen / vnd solches / für ein etwas bedeudentes Wunderwerck gehalten worden. An. 1350. (Al. 47.) hat die Pest allhie / vil tausendt / vnd wie Theils schreiben / 90000. vnd allein am Abend Laurentii, von der einen vesper zu der andern / über 1500. Menschen hinweg genommen. Vmbs Jahr 1357. hatte die Statt Krieg mit Dännemarck. An. 1363. al. 65. vnd 85.) entschlief allhie in einer Herberge / in der Mülenstrassen / ein Schuler 7. Jahr lang / also / das man ihn nicht kunte ermuntern. Er aß vnd tranck nichts / vnnd da er aufwachete / meinete er / er hätte kaum ein Stund geschlaffen. Anno 1375. kam hieher mit grossem Pracht Käyser Carl der IV. Nach solcher Zeit seind da etliche Auffruhren / vnd sonderlich An. 1388. entstanden. An. 1391. fiengen die Lübecker an / zwischen der Lynaw / vnd der Trave / den Graben zu machen / daß die Schiffe von Lüneburg / biß nach Lübeck gehen kondten: Vnd in dises Jahrs Sommer starben allhie 18. tausent Menschen Anno 1403. war ein Ketzermeister zu Lübeck / zu den schwartzen München / der liesse sich duncken / er were heylig / so er viel Leuthe zu Ketzern machen könte: Derhalben er zu Lübeck / Wißmar / Rostock / vnd Stralsunde / die Leute die bessere Christen waren / dann er selbst / verbrennen ließ. Anno 1408. hat sich eine gefährliche Empörung allhie / wider den Rath / durch Anreitzen etlicher ehrgeitzigen Leuthe / die auch gerne hoch hinan gewesen weren / erhoben; daß der alte Rath auß der Statt gewichen / vnnd hergegen die Anfänger solcher Auffruhr ins Regiment getretten seyn. Im achten Jahr hernach / ist gemeldter alte Rath / durch deß Käysers Sgismundi Legaten / ehrlich wider eingeführt / vnnd mit den vorigen Digniteten begabet; die Rädlinsführer aber der vorigen

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 159. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_159.jpg&oldid=- (Version vom 22.2.2021)