Seite:Saxoniae Inferioris (Merian) 201.jpg

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Reinefelde / Reinfeldia, oder zum Reinfeld /

Ein stattliches Closter / nicht weit von Oldeslo / vnd dem Fluß Travena / im Wagerland / oder Wagria / sampt einem Flecken / oder / wie theils wollen / Stättlein dabey / gelegen / vnd Herrn Hertzog Friederichen von Holstein / auff Gottorff gehörig. Johann Peters / vnd Regkman / in ihren Chronicken / schreiben / daß Anno 1186. Graff Adolph von Holstein solches Closter gestifftet habe / vnd daß darinn Graff Johannes Anno 1264. vnd andere Graven von Holstein mehr / begraben worden seyen.


Rendesburg / Rensburg / Reinholdsburg.

Dieses schöne Stättlein / sampt einem zwar alten / aber zimblich erbawtem / vnd dem König in Dennemarck gehörigem Schloß / ligt in Holstein / an der Gräntze deß Hertzogthumbs Schleßwick / vnd wird von der Eyder / (welches Wasser das Land Dietmarsen / vnd Holstein / von Eyderstede oder Eyderstatt / vnd den andern Schleßwigischen Landen / scheidet) vmbgeben / die auch an etlichen Orten durchlauffet / daß / von dannen / man füglich in Hispanien / Franckreich / Engell- vnd Niederland / schiffen kan. Solle / von ihrem Erbawer Reinoldo, den Nahmen haben; wie Jonas von Elverseld bezeuget / in dem Er schreibet:

Nec tua prae reliquis laus est obscura, Renoldus
In sterili quamvis moenia struxit humo.

Wer aber derselbige Reinholdus gewesen / wird nicht vermeldet. Der Thurn / den man heutigs Tags im Schloß sihet / ist von Gerardo Magno, Graven zu Holstein vnd Schauenburg / vmbs Jahr Christi 1230. gebawen worden. Ein anderer Gerhadus, sampt seinen Brüdern / Henrico, vnd Nicolao, haben der Statt etliche Dörffer / vnd ihr Statt-Recht / sampt dem Wappen / dessen Sie sich noch gebrauchet / namblich ein Schloß / oder Burg / mit dreyen Thürnen / Anno 1339. gegeben. Ist folgends / mit andern Orten in Holstein / an König Christian den Ersten in Dennemarck / gebornen Graven zu Oldenburg / gelangt; dessen Enicksohn / König Christian der Dritte / die Statt befestigen lassen; vnd sein Herr Bruder / Hertzog Johannes / deme Sie in der Theilung worden / hat das besagte alte Schloß / mit ansehenlichen newen Gebäwen gezieret. Nach seinem Tode ohne Erben / ist sein Gebiet / zwischen seinem Bruder Adolpho, vnd Bruders Sohn / König Friederichen dem Andern / nach dem Lehenrecht / getheilet worden / vnd hat der König dieses Rendesburg bekommen: Ist auch / vor Zeiten / durch Waffen / an die Könige Canutum, vnd Valdemarum, in Dennemarck / gelangt; deßwegen es dann allerley Vngelegenheit im Lande geben / vnd haben die Holsteiner / Anno 1250. das Schloß allda belagert; daher König Erich nach Holstein geruckt; aber / auff Anstifftung seines Brudern / Hertzog Abels zu Schleßwigg / vmbgebracht worden ist: Vnd seyn die Holsteiner / Ihme Abel / so König worden / zu lieb / wieder abgezogen; vnd ward endlich durch 12. Schieds-Richter / deren 6. auß dem Hertzogthumb Sleßwigg / vnd die übrige auß der Graffschafft Holstein / waren / außgesprochen / daß das Schloß / vnd Vestung Rendesburg / zur Graffschafft Holstein gehöre; vnangesehen / daß solche / zun Zeiten der besagten Königen

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Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 201. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_201.jpg&oldid=- (Version vom 23.1.2023)