Seite:Schenck Wiesbaden 153.jpg

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Gerichte sind vor Alters mehrentheils in der Rheinischen Landes-Gegend gehalten worden. Daher trift man in den meisten alten Städten solcher Provintz dergleichen alte öffentliche Gebäude an, welche noch jetzo die Pfaltz oder der Saal genennet werden. Nicht nur das bereits angeführte Ingelheim und Franckfurt, sondern auch das alte und ehemals so ansehnlich- gewesene Trebur in unserer Nachbarschaft, wie auch Maintz, Worms, Speyer etc. haben alle ehedessen, wie die alte Geschicht-Schreiber unseres Teutschlandes bezeugen, solche Saele oder Pfaltzen gehabt, welche aber meistentheils, bis auf einige wenige, durch die Länge der Zeit und allerley Zufälle, nach und nach eingegangen, doch an theils Orten annoch einige Spuren davon übrig geblieben sind. Es gehöreten insgemein zu solchen Saelen oder Pfaltzen auch ansehnliche Königliche Ländereyen, damit der Hof bey Anwesenheit des Königes oder Kaysers seinen Unterhalt davon haben konnte, wie auch Wälder zur Jagd, und andere dergleichen nöthige Güter. Wie denn auch, ordentlicher Weise, ein jedes solcher Saal- oder Pfaltz-Schlösser seinen besondern Saal- oder Pfaltz-Grafen hatte, welcher die dazu gehörige Güter verwaltete, und sonsten noch allerley ansehnliche Verrichtungen im Nahmen und in Abwesenheit des Königes zu besorgen hatte. Die Städte selber aber, wo

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Gottfried Anton Schenck: Geschicht-Beschreibung der Stadt Wißbaden. Franckfurt am Mayn: Johann Benjamin Andreä, 1758, Seite 153. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Schenck_Wiesbaden_153.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)