Seite:Sponsel Grünes Gewölbe Band 3.pdf/296

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Ovale, achtfach bauchig geschliffene Schale mit hohem vasenförmigem Schaft auf ovalem flachem Sockel aus edlem Serpentin, der stellenweise durchscheinend ist. Die silbervergoldete Fassung folgt den Rippen der Schale und hat oben auf dem Rand einen Aufsatz aus Blättern, von denen das größte an der einen Schmalseite baldachinartig nach innen sich umbiegt, bedeckt von einer Krone, die mit Brillanttafelsteinen besetzt ist. Auf der Haube der Krone ist das Monogramm MS unter einer Krone und die Jahreszahl 1651 in schwarzem Email eingraviert. Das Baldachinblatt ist seitlich mit zwei blau und grün emaillierten Drachen und zwei weißen Schwänen, alle vier Wappentiere sind mit Brillantdicksteinen besetzt. Auf den Blättern des Randes nach innen sitzt in der Mitte ein goldener und blauemaillierter Löwe mit Brillanthalsring und Krone unter einem Bogen von Rubinen. Zu jeder Seite schreiten vier solche blau emaillierte Löwen mit goldener Mähne und als letzter ein goldener, gekrönter Löwe, dieser mit Streitaxt an gekrümmtem Stiel, alle am Körper mit Brillanten besetzt und mit Brillanthalsringen. Ebenso wie der thronende blaue Löwe trägt auch in jeder Reihe der zweite Löwe eine mit Brillanten besetzte Krone. Alle Tiere sind dem dänischen Wappen der Prinzessin entnommen, auf die das Monogramm hinweist: Magdalene Sibylle, Tochter des Kurfürsten Johann Georg I., seit 1647 Witwe des Erbprinzen Christian von Dänemark. Alle elf Löwen gehören zu dem Wappen von Dänemark, Norwegen und Schweden. Die nur in Gold ausgeführten Löwen mit Streitaxt an gekrümmtem Stiel (Olafspeer) gehören zu dem Wappen von Norwegen. In dem dänischen Wappen steht der Schwan für das Land Stormarn, der Drache oder Lindwurm für das Königreich der Wenden. Keines der Wappentiere hat Bezug zu der Herkunft der Prinzessin aus Sachsen. Sie kam aber dann nach Deutschland zurück und hat sich 1652 wieder vermählt mit Herzog Wilhelm II. von Sachsen-Altenburg. Das Stück kam aus dem Nachlaß des Herzogs Johann Adolf von S.-Weißenfels 1746 in das Grüne Gewölbe. (H. 23 – V. 381.)