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Hans Carl von Carlowitz: Sylvicultura oeconomica

diese Nation ihre Schiffarth / die / wie bekant / in viel tausend Schiffen / Herings-Buysen und anderen Fahrzeugen bestehet / in Flor erhalten / und also deren Bau / je und allezeit mit Holtz secundiren kan.

Diejenigen Orte zwar / so an der See und an großen Strömen gelegen / haben gnug Gelegenheit alle Nothdurfft des Holtzes / zu Schiffe / in Fall der Noth / sich anders wo zu erholen; alleine wenn bey denen Bergwercken / so tieff ins Land / und weit von der See oder von einem floßbaren Strom abgelegen / Holtzmangel zu befürchten / da hat man umb so viel mehr Ursach / den Holtz-Anwachs bey Zeiten zu besorgen / und zu befördern.

§. 10. Denen auswertigen Nationen haben die Alten löblichen Teutschen / hierunter nichts nachgegeben / massen CYRIACUS SPANGENBERG in der Querfurtischen Chronica lib. 1. cap. 26. schreibet, daß dieselben viel auf die Verwaltung der Wälder und Gehöltze gehalten / und gewisse Holtz- und Wald-Graffen gehabt / qui erant Judices, quibus commissa cura Sylvarum & lignatorum, die vor die Wälder und Holtzungen musten Sorge tragen / dahero sie auch Comites sylvestres & hirsuti oder Wald- und Rau-Graffen genennet worden. Ja an manchen Orten werden so gar die Weiden / so bey herrschafftlichen Gütern befindlich gezehlet / und richtige Inventaria darüber gehalten / wo solche stehen / was jährlich abgehauen / und hinwiederum an Satz-Weiden gepflantzet / wird, welches ein Exempel guter Wirthschafft ist.

§. 11. Es haben auch unterschiedene Nationen die Gewohnheit / daß sie auf die Schornsteine gewisse Imposten legen / welches zwar dem Ansehen nach wunderlich scheinet; Allein in der That ist etwas anders darhinter.

Denn es steckt in diesem modo collectandi zugleich auch diese politique oder maxime verborgen / daß man nicht mehr Schornsteine / oder vielmehr Feuer bey denen Haußhaltungen anlege / als man nur höchst benöthiget ist / wodurch also des Holtzes und der unnöthigen Geld-Splitterung / so man hierauf verwendet etlicher massen fürgebauet wird.

Desgleichen sind unterschiedene grosse Herren bemühet gewesen / die Holtzspar-Kunst einzuführen / und haben denen Erfindern dieserwegen Privilegia ertheilet / davon / WEHNERUS in Thesauro Practico ad verb. Holtzspar-Kunst: gedencket / daß Friedrich Fröhmer / von Straßburg / Ulrici Kundmanns und Conrad Zwickmanns Kinder und Erben ums Jahr Christi 1557. auf den Reichstage zu Regenspurg bey Königl. Majest. und denen Ständen suppliciret / daß ihnen wegen der durch sie neuerfundenen Holtzspar-Kunst ein Privilegium ertheilet werden möchte / welches sie denn auch erhalten.

Gleicher gestalt erzehlet er / daß Jeremiae Nennern von Augspurg ebenmäßig ein Privilegium und Wapen dieser Erfindung halber ertheilet worden.

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Hans Carl von Carlowitz: Sylvicultura oeconomica. Johann Friedrich Braun, Leipzig 1713, Seite 85. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Sylvicultura_oeconomica.pdf/101&oldid=- (Version vom 12.12.2020)