Verteilung auf die einzelnen Richtungen, wie sie der stationären Strahlung und Gleichung (11*) entspricht. Die Energie eines Strahlelementes wird alsdann betragen:
vor der Reflexion muß sie zufolge (16) gewesen sein:
Durch Integration dieses Ausdruckes über und finden wir einen zweiten Ausdruck für :
(19)
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Setzen wir für seinen Wert und den Wert von aus (11*) ein, so wird nach Ausführung der Integration nach und :
Führt man auch noch die Integration nach aus, so wird:
(20)
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Durch Vergleich von (18) und (20) erhält man, wenn man gleichzeitig nach entwickelt:
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Hieraus herechnet sich: