Seite:Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern 063.jpg

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mit grossen Geschrey und Lermen von dem GOttes-Acker, damit sie das tödtliche Schreyen des Verstorbenen nicht hören mögen, welches derselbe ihrer Meinung nach unter der Erden, wenn er von der Mauß an die Nase gebissen wird, von sich geben soll, und wovon derjenige, der es gehört, innerhalb 30. Tagen gleichfalls sterben[1] muß.“


§. 34.

Die Mahometaner sind von diesen Träumen nicht weit entfernt, als welche aus einem nichtigen Aberglauben davor halten, daß wenn ein Cörper eine Viertel Stunde lang im Grabe gelegen, so werde ihm von GOtt sowohl ein neuer Geist eingegeben, als es kämen auch zwey Engel zu ihm, welche brennende Fackeln in der Hand hätten, und unter einer schrecklichen Gestalt den Verstorbenen wegen seines geführten Lebens und Wandels examinirten; wenn sie nun befänden, daß derselbe solches mit vielen Lastern beflecket, schlügen sie ihn mit feurigen Peitschen, wo er aber ein unsträfflich Leben geführt, so gäben sie ihm die Gestalt eines schönen Engels und sprächen ihm auff das allerfreundlichste zu. Es erzehlet dieses Philippus Lonicerus; in Chron. Turc. L. I. p. 119. Doch stimmen die andern Scribenten damit nicht überein: Sandys[2]


  1. MART. GEYERUS Tract. de Luctu Ebræorum c. VI. §. 17. p. 103.
  2. in Itiner. p. 162.