Seite:Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern 132.jpg

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Schweises und der Ausdünstung das überflüßige Blut excerniret wird. Est quasi commune sanguinis emunctorium, quo sudoris & transpirationis beneficio superfluus sanguis exernitur. So lange diese Abscheidung statt findet, ist die Haut feuchte u. frey von aller Trockenheit, wenn sie aber cessirt, so trocknen die äussersten Fibern aus und verschwinden. Da nun ein Cörper unter der Erden nicht leichtlich schwitzen und ausdünsten kan, erkennet man daraus, warum unser ausgegrabener Plogojowitz seine Haut oder vielmehr das Aeusserste derselben abgeleget habe. Denn die äussersten Fibern sind vor Trockenheit vergangen. Daß aber an demselben zugleich eine neue Haut hervor gekommen, ist der Vegetantz des Cörpers zuzuschreiben, durch welche die innersten Fibern so fruchtbar gemacht worden sind, daß sie sogleich zu einer neuen Haut geworden.


§. 32.

Nun folget an dem ausgegrabenen Cörper zu betrachten das Bluten desselben und die so genannte Cruentatio. Denn es erzehlt der Kayserliche Provisor, dem wir die gantze Nachricht zu dancken haben, daß in dem Munde des verstorbenen Plogojowitz lebendiges Blut angetroffen worden, von welchem er gedencket, daß die gemeine Rede gegangen, es sey von ihm aus den umgebrachten Leibern gesogen worden. Alleine wir haben dieses Vorgeben als ein Mährgen schon in der erstern Dissertation[1] sattsam


  1. § 31. sqq. p. 51. sqq.