Seite:Ueber die Liebe 196.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.


jugales vero mutuis tenentur ex debito voluntatibus oboedire et in nullo seipsos sibi ad invicem denegare …

Hoc igitur nostrum judicium, cum nimia moderatione prolatum, et aliarum quamplurium dominarum consilio roboratum, pro indubitabili vobis sit ac veritate constanti.

Ab anno MCLXXIV, tertio calend. maii, indictione VII.“

„Wir sagen und verfügen hiermit, daß die Liebe auf zwei verheiratete Personen ihre Rechte nicht ausdehnt, dieweil sich Liebende alles gegenseitig und freiwillig gewähren, ohne durch eine Notwendigkeit gezwungen zu werden, dagegen Ehegatten verpflichtet sind, sich gegenseitig zu Willen zu sein und eins dem anderen nichts zu verweigern. Solches Urteil, das wir nach reiflicher Erwägung und nach Einholung des Gutachtens einer großen Zahl anderer Damen gefällt haben, sei euch allezeit eine unerschütterliche und unverbrüchliche Wahrheit! So gegeben im Jahre 1174 am 16. Mai.“


54. In Arabien

Unter den schwarzen Zelten der arabischen Beduinen ist die Heimat und das Urbild der wahren Liebe zu suchen. Dort hat die Einsamkeit und ein schönes Klima die edelste Leidenschaft des menschlichen Herzens geboren, jene Leidenschaft, die, um das Glück zu finden, eines Wiederhalls ihrer eigenen Empfindungen bedarf.


Empfohlene Zitierweise:
Stendhal übersetzt von Arthur Schurig: Über die Liebe (De l’Amour). Leipzig 1903, Seite 196. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ueber_die_Liebe_196.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)