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und auf solche betrügerische Art hat er den gemeinen Mann, und diejenige, die auf gleiche Weise denken, sich zugezogen, Unterschleife, Beystand, Schankungen, Entdeckungen, und allen guten Willen erhalten.

Wen er durch seine Bethörungen nicht leiten konnte, diesen hat er durch Gewaltthätigkeit abzuschrecken gesucht. Gegen Beamte, Jäger, Soldaten, und Gerichtsdiener war sein Haß unversöhnlich: seine Bedrohungen erstreckten sich endlich so gar auch auf hohen Standspersonen; und alldiejenige, welche nur das mindeste gegen ihn geredet, und gehandelt hatten, wurden von ihm auf das äußerste verfolget.

In dieser Verfassung durchirrte er die meisten Gegenden Schwabens, und ließ überall die traurigsten Merkmale seiner Wuth und Rachgier zurücke.

Trotz der geschärftesten Mandaten, welche ihn, und seine Bande vogelfrey erklärte, fuhr er fort, die schwärzesten Verbrechen anzuhäufen, und das ganze Land mit den abscheulichsten Räubereyen und Mordthaten in Unruhe zu versetzen, bis er endlich das Maß seiner Sünden erfüllet, und durch das Hochfürstl. Augsburgische Soldaten- und Jäger-Commando nach einer dreystündigen verzweifelten Gegenwehr mit acht seiner Kameraden, wovon 2 auf dem Platze geblieben, zu Osterzell den 14ten Jänner des laufenden Jahrs in die Hände der strafenden Gerechtigkeit überliefert worden ist.

In den mit ihm gepflogenen gütlichen Verhören, in welchen er zwar die meisten Schandthaten mit den niederträchtigsten Ausflüchten zu bekleistern suchte, wurde theils durch seine eigene Bekenntniße, theils durch eingeholte eidliche Erfahrungen erhoben, daß er

im Jahre 1766

1.) nebst 4 anderen Kameraden den Franz Joseph Baur Jägers Sohn von Tussenhausen in dem Forst mit den schrecklichsten Drohworten angefallen, und nachdem er ihn theils der Wuth seines großen Fanghundes preisgegeben, theils durch Schläge, und Rippenstöße muthwillig mißhandelt, nicht nur allein seiner Flinte beraubet, sondern auch den Hirschfänger und Weidtasche nebst dem Pulverhorn und Schrotbeutel herzugeben gezwungen.

Empfohlene Zitierweise:
unbekannt: Urgicht und Urtheil des in der Hochfürstlichen Residenzstadt Dillingen durch das Rad hingerichten Mathias Klostermayer oder Landverrufenen Erzbösewichts des Baierischen Hiesel.. Verlegts Johann Leonhard Brönner, hochfürstl. Bischöffl. akademischer Buchdrucker, Dillingen an der Donau 1771, Seite 3. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Urgicht_und_Urtheil.pdf/3&oldid=- (Version vom 13.12.2023)