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gerissen, und unter Bedrohung, daß sie ihn umbringen, oder durch den Hund in Stücke zerreißen lassen wollen, nicht nur allein mit Schlägen, und Flintenstössen sehr übel hergenommen, sondern auch durch einen Hieb über den Kopf verwundet, und seines mit Silber bordirten Libreehuts beraubet.

17.) Einige Wochen hierauf mußten auch Wolfgang Mögele Jäger zu Schönenberg in dem Wirthshaus zu Ettenbeuern, und

18.) Johann Baptist Mang Amtknecht zu Göggingen auf offentlicher Straße ein eben so trauriges Schicksal empfinden; indem beede von dem Hiesel angepackt, und theils durch einen großen Fanghund, theils durch Seiten- und Schießgewehre so jämmerlich mißhandelt worden, daß erstern die davon getragenen vielen und gefährlichen Wunden, letztern aber die ausgestandene Todsangst in die gefährlichsten Umstände gestürzet.

19.) Hat Hiesel nebst seiner losen Bande zu Deißenhausen nicht nur der gesammten Gemeinde, welche nach vorgegangenem Sturmschlage auf ihn losgegangen, sich auf das frecheste widersetzet, und den ersten, der sich ihm nähern würde, auf die Haut zu legen gedrohet, sondern auch

20.) einige Zeit hernach das Amthaus gewaltsam angefallen, mit Steinen und Prügeln die Fenster eingeworfen, und den Obervogt selbst in seinem Hause umzubringen geschworen.

     Noch gräßlicher war der Muthwille dieses Unmenschens, da er

21.) zu Rockenburg, nachdem kurz vorher ein von dort ausgeschicktes Commando von ihm zerstreuet, und der Korporal Denklinger an dem Arm verwundet worden, mit Hindansetzung der oberkeitlichen Befehle auf die unter dem Thor gestandene Wache angeschlagen, und selbst den Herrn Reichsprälaten in seiner Abtey todt zu schießen gedrohet hat.

Mit dem Jahre 1770
Wuchsen auch die Verbrechen dieses Ungeheuers.

Gleich die ersten Täge dieses Jahres bezeichnete er mit der boßhaftesten Gewaltthat; indem er

22.) zu Buchloe auf erhaltene Nachricht, daß einige Soldaten von der Zuchthauswache gegen ihn ausrücken, sich geflissentlich entgegen gesetztet, und theils unter die Streife, theils in die umliegende Häuser Feuer gegeben, auch wirklich hierdurch die zween Gemeine Hollenz, und Dormayr Todes gefahrlich verwundet hat.

Empfohlene Zitierweise:
unbekannt: Urgicht und Urtheil des in der Hochfürstlichen Residenzstadt Dillingen durch das Rad hingerichten Mathias Klostermayer oder Landverrufenen Erzbösewichts des Baierischen Hiesel.. Verlegts Johann Leonhard Brönner, hochfürstl. Bischöffl. akademischer Buchdrucker, Dillingen an der Donau 1771, Seite 6. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Urgicht_und_Urtheil.pdf/6&oldid=- (Version vom 13.12.2023)