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Und diese Hoffnung des preußischen Volkes auszusprechen, – wer war mehr dazu geeignet als der Königsberger-Huldigungslandtag?! Von seinem Könige aufgefordert, nach altherkömmlichem Brauche „die Bestätigung etwa noch bestehender Privilegien in Antrag zu bringen,“ beschloß der Landtag mit 87 Stimmen gegen 5, die Verfassungsrechte zu wahren und Sr. Maj. an die bereits durch das Edict v. 22. Mai 1815 gesezlich gewährte, aber factisch noch immer nicht ins Leben getretene Volksrepräsentation zu erinnern. Ostpreußen arm und wenig beachtet, noch wund von jenen unglücklichen Kriegsjahren hat nicht seine Leiden geklagt, vielmehr seine Noth anständig verhüllend die Sache des gesammten Vaterlandes in freier, männlich-loyaler Rede geführt. Seit drei Jahrzehnten deuten Preußens Geschichte und Preußens-Gesetzgebung gleich unabweisbar auf die Nothwendigkeit einer Volksvertretung hin; nur durch sie kann der Beamten-Willkür Einhalt geschehn, nur durch sie kann des Volkes Stimme zum Throne gelangen und zwischen Regierung und Regierten das Vertrauen wieder hergestellt werden, welches allein bei künftigen politischen Stürmen (und schon ziehen die Wolken dicht zusammen) das Land vor dem Schicksale des Jahres 1807 zu schützen vermag. Nicht bloß berechtigt war der Huldigungslandtag zu solcher Mahnung, er erfüllte dadurch eine Pflicht gegen das Vaterland und gegen den König. –




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Johann Jacoby: Vier Fragen beantwortet von einem Ostpreußen. Verlag von Otto Wigand, Mannheim 1841, Seite 36. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vier_Fragen_beantwortet_von_einem_Ostpreussen.pdf/36&oldid=- (Version vom 1.8.2018)