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nicht näher bezeichnet worden, dürfte auch jedes Urtheil über die Bedeutsamkeit derselben hier unzulässig erscheinen. Vorgänge in den deutschen Kammern können wohl schwerlich gemeint sein. Die seit dem ersten Pariser Frieden zunehmende Unzufriedenheit Deutschlands wollen wir zwar – zur Ehre unseres Volkscharakters – keineswegs in Abrede stellen. Wenn aber auch in Folge derselben sich hie und da Irrungen zwischen Fürsten und Ständen erhoben, so geschah dies doch weder in so kurzen Zwischenräumen noch in solcher Ausdehnung, daß man darauf eine Rechtsverweigerung gründen konnte. „Wir“, – sagt Herr v. Gagern –, „wir Edelleute haben einiges Recht, die deutschen Repräsentativverfassungen anzuklagen, die Fürsten nicht, nicht ohne Undank. In München, Karlsruhe, Stuttgart ist man ihnen mit Liebe nicht nur, sondern mit Enthusiasmus entgegengekommen. Mit diesem Enthusiasmus hat man die Civilisten behandelt. So wenig – ein englisches Parlament nach den Redensarten des Lord Cochrane oder Sir Francis Burdett zu beurtheilen ist, so wenig unsere Kammer nach dieser oder jener isolirten Aeußerung. Die so urtheilen, haben nicht den entferntesten Begriff von unseren frühern landständischen Verhandlungen, so oft voll Sinn, Nachdruck und Vaterlandsliebe.“

Allein die Untersuchung, welche Ereignisse gemeint seien, ist auch unnöthig, da sie Preußen wieder bis zum 1. September 1815 (dem Termine der einzuberufenden

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Johann Jacoby: Vier Fragen beantwortet von einem Ostpreußen. Verlag von Otto Wigand, Mannheim 1841, Seite 38. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vier_Fragen_beantwortet_von_einem_Ostpreussen.pdf/38&oldid=- (Version vom 1.8.2018)