Seite:Volkssagen und volksthuemliche Denkmale der Lausitz 049.jpg

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(Wehklage, was wird mir? [wiederfahren]) oder: Was fehlt mir? Durchaus aber dürfen sie nicht fragen: „Schto tebi je?“ oder: „Schto tebi faluje?“ (was ist dir? was fehlt dir?) indem sie darauf nicht antwortet. Die darauf ertheilte Antwort ist, wie bei den Orakeln der Alten, d. h. kurz und zweideutig, z. B. „Wono nebudże tebi, ale druhemu (ßo stacż)“ es wird nicht dir, sondern einem Andern (wer es aber seyn werde, läßt die Wehklage unbestimmt) wiederfahren.

Als z. B. 1766 die Stadt Mußkau der unglückliche Brand betraf, soll sie sich verschiedenemale in dem Hause, wo das Feuer ausbrach, haben hören lassen und auf die an sie gerichteten Fragen geantwortet haben: „Wono nebudże jeno tebi, ale na wschitkich Haßach!“ (es wird nicht allein dir, sondern auf allen Gassen.) Desgleichen, als i. J. 1779 ebenfalls zu Mußkau 3 Personen bei der Neißmühle ertranken, hörte sie der Müller einige Tage vorher, und erhielt auf Befragen wiederum die Antwort: „Wono nebudże tebi, ale druhemu!“ Auch vor dem letzten Brande in Wittichenau 1822 ließ sie sich hören.

Indeß soll diese Wehklage nicht von Jedermann, sondern nur von Einigen (wahrscheinlich Sonntagskindern) gehört und gesehen werden. Viele Wenden pflegen daher bei Abseihung eines kochenden Topfes oder Ausgießen siedenden Wassers aus Vorsicht zu sagen: „Boże Ssedleschko dżi precż, so ja cże nesparju!“ (Wehklage geh’ weg, daß ich dich nicht verbrühe). Thun sie dieß nicht, so verbrühen