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Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842

Die bisher zu dieser Gemeinde gehörig gewesene Parzelle Baach verbleibt jedoch bei dem Bezirke Schorndorf.


IV. Veränderungen im Donau-Kreise.

Art. 13.

Die Gemeinde Alberweiler mit der Parzelle Grafenwald tritt aus dem Bezirke Ehingen in denjenigen von Biberach über.


Art. 14.

Die Gemeinde Hochdorf, bisher Oberamts Göppingen, wird dem Bezirke Kirchheim zugetheilt.


Art. 15.

Von der Gemeinde Bodnegg im Bezirke Ravensburg werden die Parzellen Buzers, Goldegger und Tannberg getrennt und dem Bezirke Wangen einverleibt.


Art. 16.

Aus dem Bezirke Riedlingen werden die Gemeinden Braunenweiler samt Parzellen und Groß-Tissen samt Parzelle Klein-Tissen dem Bezirke Saulgau zugetheilt.


Art. 17.

Aus dem Bezirke Saulgau werden

1) die Parzelle Geiselmacher, welche bisher der Gemeinde Schindelbach angehörte,

dem Oberamts-Bezirke Ravensburg,

2) der übrige Theil der Gemeinde Schindelbach und
3) die Parzellen Ebisweiler und Laubbronnen, bisher zur Gemeinde Geigelbach gehörig,

dem Bezirke Waldsee zugewiesen.


Art. 18.

Die Gemeinde Thaldorf mit Parzellen und der Weiler Erbenweiler, bisher Parzelle von Ober-Theuringen, werden von dem Bezirke Tettnang getrennt und demjenigen von Ravensburg einverleibt.

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Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842, Stuttgart 1842, Seite 388. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:W%C3%BCrttemberg_Regierungsblatt_1842_388.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)