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und sozial erscheinen sie als gleich, sie verbinden sich zu einer einzigen großen Klasse der Gesellschaft. Das ist der niedere Adel. Ihm gehört die Zeit; er steigt empor, während alte freie Herrengeschlechter zu Grunde gehen.

In der Benennung dieses Standes macht sich seit dem zwölften Jahrhundert eine Distinktion geltend. Ritter im neuern Sinne ist nunmehr nur noch, wer durch Gelübde die Teilnahme am Ritterorden erlangt hat. Wer diesen Grad nicht besitzt, heißt nicht Ritter, miles sondern Knecht, Edelknecht, juvenis, domicellus, armiger.

Aber neben dieser genauen Scheidung behauptet sich der Name Ritter im alten Sinne auch noch; gelegentlich heißen alle Edeln Ritter, ohne Rücksicht auf Rang und Würde, und auch die Basler Rechtssprache der Handfeste und der Ratsverfassung bedient sich der alten, umfassenden Ausdrucksweise. Diesem Sprachgebrauch folgt auch die vorliegende Darstellung.

Der Basler Adel nun ist zu der Zeit, da er uns bekannt wird, zum größten Teil kein freier Adel mehr, sondern ein Dienstadel. Er wird gebildet durch die Ministerialen der Grafenhäuser Froburg, Honberg, Tierstein, Pfirt und hauptsächlich durch die Ministerialen des Hochstifts Basel.

Was wir als früheste Erwähnung des Stiftsadels finden, ist nicht erheblich. In den Namenreihen dieser Hesso, Sigebot, Adelgoz, Lantpert, Adelpreht usw. zeigt sich dieselbe Dürftigkeit, wie in den knappen Listen der Domherren. Das zwölfte Jahrhundert bringt neben größerer Fülle auch eine schärfere Darstellung des Einzelnen: Namen von Geschlechtern werden laut. Mit den Inhabern der Hofämter zusammen geben diese Herren schon ein leidlich volles Bild, bis dann unter Heinrich von Thun der ganze Reichtum sich strahlend entfaltet im Stiftungsbriefe der Kürschner 1226 oder dann 1241 bei der Uebergabe der Herrschaft Hasenburg an das Hochstift, wo dieser Prunk höfischer Gefolgschaft wie absichtlich in Gegensatz gestellt erscheint zu der Armut des Hasenburger Freiherrn. Zwischen den Capitularen des Doms und den angesehenen Bürgern stehen in diesen feierlichen Dokumenten die Ramstein, Uffheim, Schaler, Münch, von Straßburg, Pfaff, vom Kornmarkt, zu Rhein, Reich, am Ort, Kraft, Zerkinden, Spender usw. Dies sind die Geschlechter, mit denen wir es von da an zu tun haben, die „Ritter von Basel“ der Urkunden und des Bischofsrechtes.

Das Verhältnis dieser Herren zum Bischof war das des Dienstes und hierüber hinaus das der Lehnspflicht. Seinen stärksten Ausdruck fand dies Verhältnis in den Aemtern des Kämmerers, des Truchsessen, des Schenks, des Marschalks, des Küchenmeisters, die seit Beginn des zwölften

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 82. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/101&oldid=- (Version vom 1.8.2018)