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den Webern und Leinwetern, 1271 nochmals den Bauleuten (Maurern, Gipsern, Zimmerleuten, Faßbindern, Wagnern, Wannenmachern, Drechslern).

Die Reihe ist aber nur eine zufällig erhaltene. Im Jahr 1250 sehen wir, neben den Kürschnern Metzgern Bauleuten, auch die Bäcker, die Schuster, die Gerber in Verbänden auftreten, die wir als Zünfte nehmen dürfen. Ein Zunftmeister der Schmiede begegnet im Jahre 1255.

Um die Mitte des Jahrhunderts scheint die Zunftbildung der Hauptsache nach abgeschlossen gewesen zu sein. In der Handfeste wurden die Zünfte insgesamt als zu Recht bestehend anerkannt; Bischof Lütold war dabei genannt als ihr Hauptgründer. 1260 bezeugte Bischof Berthold ausdrücklich, daß beinahe alle Handwerker seiner Stadt Zünfte hätten. Doch gab es auch jetzt noch eine Reihe von Berufen, die in keiner Zunft organisiert waren; die Rebleute, die Fischer, die Schiffleute wurden erst im vierzehnten Jahrhundert zünftig.

Allen diesen Privilegien gemeinsam ist das Charakteristicum des Zunftzwangs. Dieser ist es, der an die Stelle der alten lockern Gemeinschaft oder des marktherrlichen Amtes die Zunft setzt. Er ist Ausgangspunkt und Hauptinhalt des condictum, der Zwischen den Gewerksgenossen getroffenen Verabredung. Wer aus ihrem opus, ihrem Handwerk, in ihre societas, ihre Zunft übergehen will, kann dies erlangen durch Zahlung der Eintrittsgebühr; wer aber der Zunft nicht beitreten will, der ist von allem Arbeiten nach seinem Gutdünken, vom Markte und von der Gemeinschaft der Handwerksgenossen völlig ausgeschlossen. Die Maßregel richtete sich gegen die Fremden sowie die Unfähigen und Pfuscher; zu ihrer Handhabung aber war ein mit dem Handwerk und mit dem Vertrieb der Produkte durchaus vertrauter Vorsteher erforderlich, und deshalb ging mit der Etablierung des Zunftzwanges Hand in Hand die Aufstellung eines aus dem Handwerk selbst genommenen Zunftmeisters. Anfangs stand die Wahl dieses Meisters beim Bischof; zum erstenmal in der Schneidernurkunde 1260 ist sie der Zunftgemeinde zuerkannt. Kompetenz des Zunftmeisters ist Leitung und Regierung, nötigenfalls auch Bestrafung der Zünftler.

Mit in die Zunft herübergenommen wurden die bruderschaftlichen Beziehungen. Sie fanden in den Stiftungsbriefen ihre Fixierung, vielleicht unter Ausgleichung von Verschiedenheiten zwischen den einzelnen Gewerken. An eine neue Einrichtung ist nicht zu denken, namentlich auch nicht an eine erst jetzt stipulierte Gegenleistung kirchlicher Art für das vom Bischof erteilte Privileg.

Etwas Neues aber war der Ministerial, den der Bischof jetzt über die Zünfte setzte. Vielleicht nicht für jede Zunft einzeln, sondern einen

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 103. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/122&oldid=- (Version vom 17.7.2016)