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Durch den Vertrag von 1375 war für einen Uebergang dieser Pfandschaft an die Stadt der Consens des Bischofs vorbehalten, und mit Erteilung dieses Consenses zögerte Imer bis 1389. Als er am 25. August die Lösung guthieß und den Pfandbesitz Basels bestätigte, tat er dies in der Weise, daß auch dem Stift die Lösung Kleinbasels mit siebentausend Gulden vorbehalten wurde. Aber mit diesem Lösungsrechte konnte sich der Rat unmöglich zufrieden geben. Nicht als Pfand mochte er Kleinbasel besitzen, wie er Delsberg besaß und St. Ursanne besessen hatte; der Besitz der rechtsrheinischen Stadt mußte auf einem stärkeren und stetigeren Rechte als auf dem des Pfandes ruhen. Auch handelte es sich ja nicht um eine bloße Rechtsame, wie Gerichtsbarkeit und Zoll und Münze waren, sondern um eine Stadtgemeinde voll Leben, voll Willen und Selbstgefühl. Und nicht um eine fremde Stadt. Eine ganze Reihe von Beziehungen des Rechts und der Verwaltung einigte die beiden Basel, und das tägliche Leben spann unzählige Fäden von der einen zur ändern. Eine Ausübung der Herrschaft durch die große Stadt über die kleine wäre rechtlich wohl möglich gewesen, aber tatsächlich eine schwierige und im Grunde auch eine unnatürliche Sache. Nicht solche Herrschaft wollte Basel anstreben, sondern Vereinigung mit Kleinbasel, völlige Aufnahme dieser Stadt in den eigenen Organismus.

Der Rat nahm daher die Urkunde Imers entgegen; aber er verlangte nach Mehrerem, und bei den großen Verhandlungen im Frühjahr 1391, — über deren Verlauf wir leider gar nichts wissen —, gelang es ihm, auch die Kleinbasler Angelegenheit um einen Schritt vorwärts zu bringen. Er verband mit ihr die Angelegenheit des Pfandes Delsberg, das ihm zustand, an dessen Lösung aber Imer nicht nur von Bistums wegen, sondern wegen des aus seiner eigenen Tasche darauf vorgeschossenen Geldes interessiert war. Auf diese Delsberger Pfandschaft verzichtete nun der Rat, um Kleinbasel zu gewinnen. Er zahlte dem Bischof einundzwanzigtausend Gulden, wovon fünfzehntausend für die Lösung Kleinbasels von der Herrschaft Oesterreich, sechstausend für die Lösung Delsbergs bestimmt waren, und für diese Summe verkauften ihm Bischof und Domkapitel förmlich Kleinbasel, allerdings mit dem Vorbehalt des Wiederkaufes. Es war dies schon ein guter Schritt über die reine Verpfändung hinaus, indem der Rat eine freiere Verfügung erhielt. Aber auch hiebei konnte er nicht stehen bleiben. Kurz nach diesem Geschäfte trat Imer vom Bistum zurück, und mit seinem Nachfolger Friedrich brachte es dann der Rat zur gänzlichen wiederkaufsfreien Erwerbung. Zu den schon gezahlten einundzwanzigtausend

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 324. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/343&oldid=- (Version vom 1.8.2018)