Seite:Wackernagel Geschichte der Stadt Basel Band 1.pdf/432

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Solothurn hatte vielleicht den Erwerb Oltens durch Basel als eine Unbequemlichkeit empfunden; auch die Art und Weise, wie einzelne Basler durch ihr Geld sich im Buchsgau einzunisten und Herrschaftsrechte an sich zu ziehen verstanden, dann auch die Herrschaft Tierstein erwarben, mochte ihm ungelegen sein, als Gefährdung eigener Absichten. Es blieb aber auch seinerseits nicht müßig und trat Basel an verschiedenen Punkten entgegen.

Zunächst im Buchsgau, wo Solothurn, mit der Sicherheit und Ruhe eines wohlerwogenen Planes die gute Gelegenheit benützend, eine Herrschaft um die andere aus den schwachgewordenen Händen der bisherigen Besitzer an sich zog. Von Hans von Blauenstein erwarb es 1402 Neu-Falkenstein, von Hans von Falkenstein 1420 Alt-Falkenstein über der Klus, von Margaretha von Landenberg geb. von Ifenthal 1416 die alte Bechburg mit dem Geleit zu Onolzwiler. Mit diesen Erwerbungen im Zusammenhange stand die Aufnahme der Falkensteiner in die Burgrechte von Bern und Solothurn, die Erwerbung der kiburgischen Herrschaften Bipp, Wietlisbach, Erlinsburg usw. ebenfalls durch diese beiden Städte. Bis zur Nordmarche des Buchsgaus, zur Wasserscheide auf dem Berggrat erweiterten sie ihr Gebiet. Daher fiel auch die Neu-Bechburg aus dem Pfandbesitz des Baslers Konrad von Laufen 1416 an Bern, später an Solothurn.

Ein Andrer von Laufen, der mächtige Hüglin, war seit 1406 Pfandherr von Tierstein und demzufolge Schirmvogt des Klosters Beinwil. Auch dies ließ Solothurn keine Ruhe; aber da den Tiersteinern zur Zeit noch nicht beizukommen war, griff es auf das Verhältnis zum Kloster. Dessen Interessen waren völlig Basel zugewendet. Neben der Kastvogtei des Hüglin von Laufen kamen die Darleihen in Betracht, die Basler Kapitalisten dem Kloster gemacht hatten, und wenn auch diese Beziehungen wohl kaum durch die Basler Politik inspiriert worden waren, so wurden sie doch durch sie benützt und zwar wie es zunächst schien mit Erfolg. Am 8. Februar 1417 übergaben Abt und Kapitel von Beinwil alle Güter, Gefälle und Gerichte des Klosters in Gewalt des Rates von Basel, damit dieser aus den Erträgnissen die Gläubiger des Klosters befriedige; und zur gleichen Zeit erklärten sie dem Rate von Solothurn ihren Rücktritt aus dem vor Zeiten erworbenen ewigen Burgrechte daselbst. Den Solothurnern kam diese Erklärung ungelegen; das Beinwiler Burgrecht war ihnen vor allem der Gotteshausleute wegen, die darin inbegriffen waren, von Wert und sie verweigerten die Entlassung, obwohl Beinwil nach Sage des Burgrechtsbriefes die bei Aufgebung des Verhältnisses fällig werdenden hundert Gulden zu zahlen bereit war. Solothurn ersah sofort, daß hinter

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 413. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/432&oldid=- (Version vom 1.8.2018)