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von Achtburgern Hans und Hans Konrad Sürlin, Hans und Konrad von Laufen, Werner und Thüring Ereman, Peter von Hegenheim, Konrad Fröwler, Henman von Efringen, Peter Offenburg; endlich der Ratsherr zu Hausgenossen Hans Waltenheim. Alle trugen Lehen von Oesterreich; andre Stubenherren, die solche Lehen nicht hatten, blieben im Rate sitzen; es waren dies Hans Rot, Heinrich Iselin, Friedrich und Balthasar Schilling, Dietrich Sürlin, Heinzman und Hans Murer. Außer diesen bestand nun die Behörde nur noch aus Zünftlern. „Das Regiment stund in dem gemeinen Volk.“

So eingehende Schilderung der Vorgang in den Chroniken gefunden hat, dürfen wir doch seine Bedeutung nicht überschätzen. Es war keine Maßregelung von Feinden, sondern im Grund eine Verfügung in Austrittssachen. Zu andern Zeiten konnte die Austrittspflicht ohne Aufsehen gehandhabt werden; jetzt ergab sich die pathetische Behandlung der Frage aus der allgemeinen Lage. Diese war nicht nur politisch sorgenvoll. Handel und Gewerbe litten furchtbar unter der Sperre der Straßen, viele Handwerke stockten, der Markt verödete, die Kapitalisten sahen vergebens nach ihren Schuldnern auf dem Lande aus. Keiner war, der nicht die Not der Zeit an sich selbst empfand, und Viele waren, welche die Ursache solchen Leidens am unrechten Orte suchten. So beschaffen war die Bevölkerung in diesen Monaten, „eine ungehorsame Gemeinde“ nach dem Ausdruck des Rates, erfüllt von Mißtrauen und Verdacht. Wie schnell der Argwohn rege wurde und das Nichtigste zu einer großen Sache aufbauschte, zeigt der Vorfall mit dem Laufburschen, den Henman Offenburg, gerade in der kritischen Zeit der Großratssitzungen, zur Einkassierung von Schulden aufs Land schickte, und hinter dessen Sendung der Pöbel sofort das schlimmste Komplott witterte. Solange die öffentlichen Zustände in solchem Maße empfindlich und unberechenbar waren, konnte es allerdings klug sein, so geräuschvoll und formell als möglich zu beseitigen, was zu Beunruhigung Anlaß geben konnte: die Teilnahme der von Oesterreich Belehnten an den Verhandlungen des Rates.

Die Belehnten selbst unterzogen sich dem Verfahren mit guter Manier; sie legten der Sache nicht mehr Wert bei, als ihr zukam, anerkannten bereitwillig, doch nicht ohne Ironie, die Befähigung der Zünftler zum Regimente, und erwiesen ihre Loyalität insbesondere dadurch, daß sie, nachdem der Krieg wirklich erklärt war, dem Herzog sofort ihre Lehen aufsandten. Weil es sich nur um ein temporäres Fernbleiben von den Ratssitzungen handelte, blieb ihre Teilnahme am Gericht durch diese Maßregel

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 577. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/596&oldid=- (Version vom 1.8.2018)