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Bäcker von Neuenburg herein, gibt ihm ein Haus, schießt ihm Kapital vor und läßt ihn frei von aller Zunftpflicht als privilegierten Ratsbäcker, speziell für Roggenbrot, arbeiten und handeln. Die Unbotmäßigkeit der Bäcker bricht noch öfters hervor, auch in der frechen Spottlust der Beckenbuben. Der Rat hat unaufhörlich mit diesen Dingen zu tun; neben Brotgewicht Brotqualität Brotpreis ist das Hauptthema die Art des Verkaufs.

Die Bäcker wollen in ihren Häusern feil haben. Aber wie schon das Bischofsrecht nur einen Marktverkauf kennt, so weist auch der Rat die Bäcker aus ihren Häusern an die Öffentlichkeit, auf den Markt, der freilich nicht konzentriert ist, sondern in den Brotlauben und Brotbänken bei der Neuen Brücke, beim Spital, unter Äschentor und Spalentor, in den Vorstädten St. Alban, Steinen und St. Johann (wo die Wächterhäuslein dem Brotverkauf dienen), in Kleinbasel am Hause Wildeck besteht. Hier sollen die Bäcker, und zwar unter täglichem Wechsel des Ortes für den Einzelnen, ihre Ware auslegen und verkaufen. Der Hausverkauf wird ihnen nur zwischen Abend und Morgen, über die Nacht, gestattet. Gewöhnlich ihnen Allen. Zu Zeiten aber gilt das Verbot des Hausverkaufs nur den Meistern in der „rechten Stadt“, während die in den Vorstädten und Kleinbasel sitzenden Bäcker davon befreit sind; diese Befreiung umfaßt dann auch die beiden Bäcker Guldenknopf (im Hause Spalenberg 46) und Bumhart (im Hause Freiestraße 60), „weil sie schier in den vorstetten sitzen“, daher sie gleicherweise 1486 von dem für die rechte Stadt erlassenen Gebote des Schließens der Backöfen eximiert werden. Mit unaufhörlichen Petitionen stören die Bäcker die Handhabung dieser Ordnung; sie führen ungebührliche Reden; sie sagen den Gehorsam auf, verweigern Zahlung der Bußen, lassen das Brot ausgehen. 1489 wird der Zunftvorstand zur Strafe in eine Vorstadt verwiesen. Aber auch der Rat ist zuweilen unruhig und ungleich in dieser Polizei, öffnet einige Jahre lang die Bäckerhäuser, bis Nachlässigkeit oder Störrigkeit der Bäcker ihn wieder reizt und zum gänzlichen „Verbannen“ ihrer Häuser führt. So z. B. im Februar 1477, da die eidgenössischen Kriegsscharen von Nancy heimkehrend sich hier aufhalten, das Brot mangelt und die Stadt in schwere Sorge kommt.

Eine Sondergruppe unter den Bäckern sind die Hausfeurer, die zum Unterschied von den Feilbäckern (Weißbecken Weißfeurern) den Leuten Brot aus deren eigenem Korn oder Mehl backen. Ihre, schon dem alten Weistum des XIII. Jahrhunderts bekannte Hantierung ist durch Ordnungen und Eide sorgsam geregelt, wobei sich ergibt, daß die Hausfeurer ursprünglich neben dem Lohnwerk auch feilbuken und Brot auf die Bänke brachten,

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 434. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/455&oldid=- (Version vom 10.11.2016)