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für Anfertigung eines Zeitbuchs in zwei Teilen und des Lehenbuchs, von den freien Professionsschreibern zu den in Diensten stehenden.

Diese privaten Schreibkundigen werden häufig genannt. Der Ritter Konrad Münch hat 1362 und 1366 in seinem Dienste den Schreiber Heinrich von Ravensburg, Graf Rudolf von Kiburg 1379 den Johann Baldegk, die Fröwlerin 1424 den Jacob Stark. Solche Angestellten finden wir auch bei den Bärenfels 1398 und 1411, bei Johann Püliant 1397 usw. Ebenso haben Konrad Schufter 1343, Johann zum Tagstern 1387 u. A. m. ihre Schreiber. Ohne Zweifel gehören diese Angestellten zu einer höhern Kategorie des Schreibervolkes; sie können zu Sekretären und Buchhaltern, zu Administratoren und Bevollmächtigten ihrer Herren werden. Auch die Schreiber der Münsterfabrik, der Klöster, des Spitals usw. gehören in diese Gruppe. Und mit der Entwicklung des Lebens, dem Wachstum aller Geschäfte und Beziehungen gelangen wir so zu Denen, die den Berufsschreiber zum berufsmäßigen Vermögensverwalter emporgehoben haben und nun bald Diesem bald Jenem oder auch Mehreren zugleich die Geschäfte besorgen. Leute dieser Art waren z. B. der vielgenannte Peter Schaltenbrand; zwischen 1416 und 1440 diente er dem Leonhardskloster, den Barfüßern und den Dominikanern als Schaffner; ein halbes Jahrhundert später begegnen wir dem Peter Oser als dem Schaffner der Zscheckabürlin, der Meltingergesellschaft, der St. Albanherren, des Morand von Brunn usw., und dem Martin Leopard als dem Schaffner der Witwe Margaretha von Eptingen und der Clarissen in Großbasel wie in Kleinbasel.


Wenngleich die gewerbsmäßigen Schreiber die für Entwerfung und Ausfertigung von Urkunden nötigen Kenntnisse besaßen, so ermangelten sie doch einer weiter reichenden Autorität. Ihre Urkunden bedurften der Besiegelung, um rechtliche Beweiskraft zu erlangen.

Daher sonderten sich von den gewöhnlichen Skriptoren und wurden hoch über sie emporgehoben die Notare, insofern den von Jenen gefertigten und vom Berechtigten mit Siegel bewehrten Schriftstücken ihre unbesiegelten Notariatsurkunden an Wirkung gleichkamen.

Das Institut des öffentlichen Notariats, ist in Basel seit Beginn des XIV. Jahrhunderts nachweisbar in den Personen der kaiserlichen Notare. Solche sind Heinrich von Waldshut 1321, Johann von Bern 1333, Konrad von Eisenach 1350 usw. Neben die Ernennung durch den Kaiser trat aber diejenige durch den Papst, und oft konnte daher derselbe Notar seine Bestallung

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 540. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/19&oldid=- (Version vom 4.8.2020)