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gewisse Kategorien, wie Aufnahme von Urfehden, sind hier vorzugsweise ihnen überlassen.

Jedenfalls ist das Wesen der Notare auf Burg anschaulich genug überliefert. Sie instrumentieren nicht ausschließlich im Auftrage des geistlichen Richters, sondern auch für sich allein. Von ihren Konzepten, ihren Signaturbüchern, ihren notae et ingrossaturae ist oft die Rede und diese Bücher befinden sich nicht bei der Kurie, sondern in den Häusern der Notare selbst. Hier in den einzelnen Schreibstuben erben dann Bücher und Kundsame weiter.

In der frühern Zeit scheinen fünf solcher Notarstellen an der Kurie nebeneinander bestanden zu haben; in der Ordnung Bischof Caspars ist ihre Zahl auf acht normiert. Es ist eine, wiederholt auch durch Landsmannschaft verbundene, gleichgeartete Gruppe, aus der aber Einzelne deutlicher hervortreten und uns durch Handschrift und Schreibart fast persönlich bekannt werden. So die langlebenden und vielbeschäftigten Andreas von Walse 1357—1388, Gregor Swegler 1491—1522, und namentlich Heinrich von Dießenhofen 1350—1400. Johann Salzmann 1463—1498 gehört einer Schreiberdynastie an, die in mehreren Generationen Notare (Peter, Johann, Georg, Adelberg) erzeugt und mit welcher auch der am allerlängsten (1441—1495) amtende Henman Friderich von Münderstat verschwägert ist; den Johann Salzmann grüßt der große Berner Kanzler Thüring Fricker als seinen amicus ornatissimus. Auch beachten wir, was aus dem Einen oder Andern wird. Den unzähligemale während dreier Jahrzehnte (1374—1402) uns bei der Kurie begegnenden Giselbert von Wetzlar finden wir später auf der Pfarrei Bellingen; einer seiner Erben setzt das Gewerbe als Schreiber in Frankfurt fort und heißt 1423 Itelmilius. Johann Wetzel wird Stadtschreiber zu Laufenburg. Andere nehmen ihren Weg ins Basler Rathaus, bringen den städtischen Geschäften ihre exquisite Kenntnis und Erfahrung. So wird Johann Rötli 1383 Stadtschreiber; Ratschreiber werden Konrad Steinecker 1404 und Niklaus Haller von Masmünster 1508; Werner Bygel wird Substitut des Basler Ratschreibers, zuletzt Stadtschreiber in Zürich.

Vornehm halten sich über diesem Schreiber- und Tabellionenhaufen die Rechtsgelehrten. Und zwar ist ihre Erscheinung am eindrücklichsten nicht da, wo sie einzeln genannt werden, sondern wo die „Juristen“, die sapientes et periti, die jurisperiti Basilienses, als namenlose Gruppe die höchste Autorität sind und den Behörden mit ihrem Rate zu Hilfe kommen. 1362 läßt sich der Rat der Stadt von ihnen Auskunft erteilen

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 542. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/21&oldid=- (Version vom 4.8.2020)