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in ähnlicher Kraft und Kühnheit begleitende Wirken von Gelehrten und Buchdruckern ausgezeichnet, auch wieder einen Aufschwung in den Universitätszuständen; seine äußerliche Dokumentierung ist das Wachstum der Immatrikulationen.

Dann aber wendete sich Alles stetig dem Niedergange zu. Wie die Frequenz sank, so schwand allmählich die Frische und Entschlossenheit, die bis dahin im Universitätsleben bestimmend gewesen war, und dem entsprach die Zurückhaltung der Behörden. Die Absorption von Fähigkeiten und Mitteln durch die allgemeinen Zustände, die politischen Schwierigkeiten, die sozialen und wirtschaftlichen Kämpfe machten sich aufs stärkste gerade hier geltend. Auch ein vereinzeltes, rasches sich Aufraffen wie die Berufung Ulrich Krafts 1495 bedeutete nicht viel. Es kam so weit, daß 1497 im Rate die Aufhebung der Universität in Vorschlag gebracht wurde, und die wiederholte Bestellung von „Botten in der Universität Sach“ zeigt, wie ernst man sich mit diesen Fragen beschäftigte. Diese Beratungen zielten offenbar, der die Behörden damals beschäftigenden Reform der Ratsordnung entsprechend, auf Revision der Verfassung der Universität; dasselbe Jahr 1501, das den Beitritt Basels zur Eidgenossenschaft schuf, brachte dann auch die offizielle Erklärung, daß man die Universität nicht wolle fahren lassen. Mit dem gleichzeitigen Entschluß allerdings, den Fiskus möglichst zu entlasten, welcher Entschluß seine Formulierung erhielt in der Ordnung von 1507. Von da an bis zu einer neuen, unter ganz andern Verhältnissen sich vollziehenden Reorganisation war es mit dem Glanze der Universität vorbei.

Wie aber neben der hohen Schule und ihrer Genossenschaft das wissenschaftliche Leben sich in freier Macht ergehen konnte, ist schon gezeigt worden. Wir werden dessen auch jetzt wieder gewahr, da sich der verkümmerten Universität gegenüber die glänzende Erscheinung eines mit Buchdruckern und Künstlern in höchster Tätigkeit verbundenen Gelehrtenkreises erhebt. Nichts ist dabei in die Verfügung einer Behörde gegeben. Das offizielle Wesen, durch Pflichten und Sorgen anderer Art übermächtig bestimmt, versteht sich zu einem großartigen Gewährenlassen. Ungehemmt vermag der Impetus der Zeit zu wirken, und so wird dem Gemeinwesen das Glück, daß es, in der neuen staatlichen Verbindung auf die Höhe politischen Ansehens mit hinaufgeführt, zur gleichen Zeit eine geistige Macht größter Art wird.



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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 620. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/99&oldid=- (Version vom 4.8.2020)