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Noch in andrer Richtung ließ der Rat die Kirche seinen Willen spüren.

Schon im November 1524 beschuldigte ihn Diesbach der Verletzung geistlicher Obrigkeit durch Pfründenverleihung. Der Rat hatte begonnen, die in den ungeraden Monaten zur Erledigung kommenden und demnach dem Papste vorbehaltenen Pfründen von sich aus zu besetzen. Seit Jahren war sein Augenmerk hierauf gerichtet. Parallel mit dem Kampfe gegen die Privilegien des städtischen Klerus ging die Tendenz, ihn auch durch Verfügung über seine Pfründen in die Hand zu bekommen. Der Rat wollte Herr auch dieser Kleriker sein; im Besondern strebte er darnach, dem Unwesen fremder Pfründenbesitzer, Kurtisanen, entgegenzutreten und das Wahlrecht, dessen sich der Papst in unwürdiger Weise bediente, selbst auszuüben, die Papstmonate zu Ratsmonaten zu machen. Seine hierauf zielenden Reden bei der Tagsatzung, seine Erkundigungen bei andern Orten, seine Verwendung bei Papst Julius selbst zeigen deutlich, wie viel ihm hieran lag. Daß er auch entsprechend handelte, beweist die Beschwerde Diesbachs. Ein Einzelfall gab ihm Anlaß zu grundsätzlicher Erklärung.

Der Kaplan Jörg Fatzman, den wir von Liestal her kennen, hatte sich vom Legaten eine Pfründe geben lassen, die der Rat als ihm selbst zustehend erachtete. Er setzte daher den Fatzman in Haft. Dann im Januar 1525 gab er von sich aus ihm eine ledig gewordene Pfründe, und als das Domkapitel dem widersprach, erklärte der Rat förmlich, daß, wenn je künftig Pfründen in Papstmonaten zur Erledigung kommen sollten, die städtische Obrigkeit sie nach freiem Willen und Gefallen verleihen werde; Bischof und Domkapitel hätten sich derartiger Pfründen ganz zu müßigen.

Was der Rat früher in Rom vergeblich gesucht hatte, nahm er sich jetzt durch Usurpation. Bonifaz Amerbach wurde dadurch zu den schönsten Phantasien begeistert: „Wir sind Nachfolger des Papstes geworden in dem Rechte, frei werdende Pfründen mit dem Bischof in den Monaten alternierend zu besetzen; während bis dahin jede kirchliche Würde nur durch ungeheure Zahlungen von Rom gekauft werden konnte, verleihen wir sie jetzt unentgeltlich, aber mit Rücksicht auf die Gelehrsamkeit und Integrität der Bewerber. Statt des Schwarmes träger und ungebildeter Priester werden wir nur eine kleine Zahl von Geistlichen haben mit erhöhtem Einkommen und empfohlen durch Rechtschaffenheit und Wissen.“

In glorioser Weise fand dieses neue Recht des Rates sofort Anwendung bei Besetzung der Dompropstei. Im März 1525 starb Herr Johann Werner von Mörsberg, Inhaber dieser hohen Würde, und am

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 392. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/413&oldid=- (Version vom 1.8.2018)