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und Grundherrschaft unter ehrwürdigen Satzungen dauernd gefestigt. Das Geschlecht der alten Meier dieses Hofes hielt dann, zum städtischen Patriziat und bald zum oberrheinischen Adel gehörend, das Andenken dieser primitiven Zustände noch lange fest. In Unzähligem berührten sich die Stadt und das Dorf. Wie der Sprengel der frühesten Pfarrkirche Basels Hüningen mit umfaßte, so tat zuzeiten auch die städtische Bannmeile.

Aber im öffentlichen Recht erscheinen Basel und Hüningen als getrennt. Nirgends so nahe wie hier grenzte Österreich an Basel. Hüningen gehörte zum habsburgischen Stammlande und war bis ins siebenzehnte Jahrhundert eine Herrschaft Österreichs. Sie wurde von diesem zu Lehen gegeben: 1398 an Mathis und Hüglin zer Sunnen, später an die Münch von Gachnang.

Das starke Verbundensein der beiden Gemeinwesen im täglichen Leben überwältigte zuweilen das Gefühl einer Herrschaftsgrenze. So gewöhnte sich Basel daran, die von ihm verfolgten Übeltäter, die sich nach Hüningen begeben hatten, ohne weiteres dort durch seine Stadtknechte festnehmen und zur Beurteilung nach Basel bringen zu lassen; Hans Münch von Gachnang gab als Herr von Hüningen 1479 seinen Willen hiezu. Es war ein Verfahren, das in seiner Einfachheit beiderseits als das vernünftigste und als unpräjudicierlich für die Hoheit galt. Dagegen zeigte sich Basel empfindlich für Handlungen, die nicht nur der Form zu nahe traten, sondern Sache und Person trafen; es wahrte seine Rechte sehr entschieden gegenüber Österreich, als dieses 1509 die Basler Eigenleute in Hüningen zur Steuer heranzog.

Die erwünschteste Vereinfachung kam dann 1516 dadurch, daß Heinrich Münch von Gachnang seine Lehenrechte am Dorfe Hüningen auf fünfundzwanzig Jahre, bis 1541, gegen jährlichen Zins an den Basler Eucharius Holzach abtrat.

Holzach war damals Ratsherr zu Hausgenossen (seit 1507) und einer der Führer des Gemeinwesens. So ist beinahe gewiß, daß auch dieser Erwerb von Hüningen weniger seine persönliche Angelegenheit gewesen sei als die der Stadt. Die Kosten der Huldigung im September 1516 wurden aus der städtischen Kasse bestritten, aus dieser auch jährlich der dem Heinrich von Gachnang zustehende Zins. Dagegen kamen die Ausgaben der Herrschaft selbst (Besoldungen usw.) so wenig in die Bücher der Stadt als die Einnahmen. Der Zwitterhaftigkeit dieses Verhältnisses galt wohl auch die Opposition, die von Seiten der österreichischen Regierung

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 74. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/95&oldid=- (Version vom 1.8.2018)