Seite:Westfaelischer Friede IPO 1649 016.jpg

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werden: oder denen in diesem Vergleich getroffenen Puncten ichtwas benehmen. Dann was / oder wie viel Rechts in denen biß dahero strittigen geistlichen Gütern / entweders die wider eingesetzte / oder die wider eingesetzt werden sollen / zukomme / solches soll darunden vnter dem Puncten von Vergleichung der geistlichen Gravaminum erkläret werden.

[Artikel] IV.

Ob nun zwar auß dieser vorgehenden gemeinen Regul leichtlich zu vrtheilen / welche vnd was gestalt sie theils zu restituiren seyen. So ist jedoch vff etlicher anhalten / von wichtigen Sachen / als folgt / für gut angesehen worden / deren in specie meldung zu thun. Jedoch dergestalt / daß die jenige / so etwan dißfalls nicht benambset / vnd außgelassen würden / darumb nicht übergangen / noch für außgeschlossen zu halten seyen.

VorPfältzische Sach. allen aber ist die Pfältzische Sach bey diesem Tag zu Münster vnd Oßnabrück / auch der hierüber so lang gewährter Streit folgender gestalt erörtert worden.

VndChur-Bäyeren. zwar fürs erste / betreffende das Hauß Bäyern / soll die Churfürstliche Dignität, welche hiebevor Chur-Pfaltz geführet / mit allen Regalien / Hochheiten / Würden / Vorsitz / Recht vnd Gerechtigkeiten / so viel dieser Dignität angehörig / nichts außgenommen/ wie auch die gantze Ober-Pfaltz / sampt der Graffschafft Camm / mit allen derselben Zugehörungen / Regalien vnd Gerechtigkeiten / wie biß dahero also auch ins künfftig verbleiben bey H. Maximiliano, Pfaltzgraffen bey Rhein / Hertzogen in Bäyern / vnd dessen Erben Wilhelmischen Lini / so lang auß deroselben Mannstamm jemand vorhanden seyn wird.

Dahingegen wird der Herr Churfürste in Bäyern für sich / seine Erben vnnd Nachkommen sich gäntzlich verzeyhen der 13. Millionen / vnd allem Anspruch an Ober-Oesterreich / auch so bald nach publicirtem Frieden / alle dessentwegen erhaltene Instrumenta der Römischen Käyserlichen Majestät / vmb solche zu cassiren vnd vffzuheben / außhändigen.

SoChur-Pfaltz. viel das Hauß Pfaltz betrifft / so thut die Käyserl. Mayestät / sampt dem Römischen Reich / gemeiner Beruhigung halben zulassen / daß in Krafft dieses Vergleichs / die Achte Churstelle statt finde / welcher Herr Carolus Ludovicus Pfaltzgraffe bey Rhein / dessen Erben vnd

Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand III., Gustav Adolf: Westfälischer Friede - Vertrag von Osnabrück. Frankfurt: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 16. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPO_1649_016.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)