Seite:Westfaelischer Friede IPO 1649 019.jpg

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Die Herrn Graffen zu Leyningen vnd Daxburg / soll mehrermelter Herr Carl Ludwig / vnd dessen Nachfolger in der Vnder-Pfaltz / keinerley Weise beunruhigen / sondern bey dero von etlichen hundert Jahren hergebrachten / vnd von Römischen Käysern bestättigten Recht / geruhig vnd friedlich verbleiben lassen.

DieFreye Reichs Ritterschaft. freye Reichs-Ritterschafft in Francken / Schwaben / vnd am Rheinstrom / mit jhren Zugehörungen / vnd vnmittelbahrem Stande / soll er nicht belaydigen.

Es sollen auch die Lehenschafften / so die Römis. Käys. Mayst. dem Baron Gerhard von Waldenburg / genandt Schenckherrn / Niclauß Georg Reigersperger / Mäyntzischem Cantzler / vnd Heinrich Brömbser / Baron von Rüdeßheimb / wie auch so der Herr Churfürste in Bäyern dem Baron Johann Adolp Wolffen / genant Metternich / vbergeben / denen selben verbleiben.

Hingegen sollen jetztgedachte Lehenleuthe Herrn Carl Ludwigen / als eygentlichem Lehenherrn / vnd dessen Nachfolgern / das Iuramentum fidelitatis erstatten / vnd bey Jhme die Ernewerunge der Lehen suchen.

Der AugspurgischenAugsp. Confessions-Verwandte in der Chur-Pfaltz. Confessions-Verwandte / welche Kirchen eingehabt / vnd vnder selbigen Bürger vnd Jnnwohner zu Oppenheim / sollen in den Standt gesetzet werden / als sie im Jahr 1624. gewesen. Den vbrigen Augspurgischen Confessions-Verwandten / so dieses suchen würden / soll hiemit zugelassen seyn / sowol offentlich in Kirchen / zu gewisser Stund / als privatim innwendig eygenen / oder andern darzu bestimpten Häusern / entweders durch jhrige / oder Benachbarte / Prediger / jhriges Exercitium zu üben.

Herr Ludwig Philipps / Pfaltzgraffe bey Rhein / soll alle seine Landschafften / Dignitet vnd Gerechtigkeiten / so wol in geist- als weltlichen Sachen / so jhm von seinen Vorfahren / entweders auß der Succession, oder Theilung / für dieser Kriegsempöhrunge / zugestanden / wider bekommen.

Herr Friederich / Pfaltzgraff bey Rhein / soll den vierdten Theil deß Wilßbacher Zollß / vnd das Kloster Hornbach / sampt Zugehör / auch alles was sein Herr Vatter hiebevor daselbsten possidirt, wieder erlangen / vnd respectivè behalten.

Herr Leopold Ludwig Pfaltzgraffe bey Rhein / soll in der Graffschafft / Veldentz / an der Mosel / so wohl geistlichen als weltlichen / entgegen vnd

Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand III., Gustav Adolf: Westfälischer Friede - Vertrag von Osnabrück. Frankfurt: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 19. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPO_1649_019.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)