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Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts

Ebr. 6, 1. 2, wo unter den Anfangsgründen der christlichen Lehre und des christlichen Lebens die Handauflegung genannt ist, und man sagt gerne, die Handauflegung sei nichts anders, als die Confirmation. Allein das stünde eben erst zu beweisen, und da die Handauflegung möglicherweise auch die Absolution oder die Ordination sein könnte, so wißen wir auch dieser Schriftstelle keine Zuversicht für das göttliche Recht der Confirmation zu entnehmen.

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 Da von den ältesten Zeiten her bei der Confirmation wie bei der Taufe auch Oel gebraucht wurde, so hat man diese Handlung auch Salbung genannt und auf sie die Stellen der heiligen Schrift bezogen, welche, wie z. B. 1. Joh. 2, 27., 2. Kor. 1, 21., von der Salbung handeln. Da aber kein ausdrücklicher Befehl vorhanden ist, die Firmlinge zu salben,

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 37. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/39&oldid=- (Version vom 8.8.2016)