Seite:Zürcher Diskußjonen (18–19) 003.jpg

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Die Sache war richtig; ich war auf dem Weg zum Venusberg; ausdrüklich war noch in einer Anmerkung darauf hingewiesen, daß „Vreneli“ ebenso zu der altdeutschen Freia, der Göttin des Liebreizes und der Minne, wie zu der römischen Venus hinweise, also eine lezte Schweizerische Wirtin Wunderhold, die in dieser Zeit der trostlosen Oede und Herzensqual noch freundliche Stuben ihren Besuchern zur Verfügung stelt .....

Donnerwetter! – sagte ich mir – die Sache komt mir gelegen. Die ganze Geschichte erschien mir nun von der äußersten Wahrscheinlichkeit. Denn daß es in diesem Lande noch andere Schweizerinnen gebe, als jene, die in Zürich auf der Bahnhofstraße dem schüchtern mit zärtlicher Werbung sich nahenden Fremden im resolutesten Zwingli-Deutsch antworten: „Nai, gönd Si eweg! I will nüd wüße vo Ihne .....“ das war wol mit Sicherheit anzunehmen. Daß es im Lande Böcklin’s noch andere Huldinnen geben werde, als jene 10,000 Jungfrauen, welche schon im Jahre 1888 die Unterdrükung jeder Freistätte der Liebe, das Umstürzen aller Altäre der Venus und resolute Bestrafung jedes außerhalb der Ehe sich bemerklich machenden Liebes-Verlangens für den Kanton Zürich verlangt, und im Jahre 1897 auch durchgesezt hatten[1], das war wol mit Sicherheit zu erwarten. – Ja ja, die Sache war in Ordnung. Noch einmal hatte das Mittelalter helfend und fördernd in die trostlose Dürre unserer heutigen Herzensangelegenheiten, in die Verarmung unseres Gemüts, in die administrativ-eheliche Polizei-Konstrukzjon der „Liebe“ eingegriffen und wenigstens einige seiner Sontagskinder gerettet. „Vreneli’s Gärtli“ – Garten der FreiaGarten der Venus – den lezten Venus-Berg auf deutsch-administrativer Erde, ich hatte ihn entdekt.

Sogleich machte ich mich am nächsten Tag in aller Frühe auf und tat Geld in meinen Beutel. – Natürlich jubelten mir alle Nachtigallen entgegen, die Gräser hauchten mir ihre wollüstigsten Parfüme zu und mir selbst fielen die lustigsten Melodien aus Brentano’s Wunderhorn und Broceliandes Zauberwäldern ein:

„Da droben auf dem Berge,
da steht ein goldnes Haus,
da schauen alle Frühmorgen
drei schöne Mädchen heraus,
die eine heißt Elisabeta,
die andre Juljettchen mein,
die dritte tu’ ich nicht nennen .....“

Offen gestanden, ich habe immer diese fantastischen Schilderungen, welche man zuweilen bei Dichtern liest, dieses Winken und Sprechen der Blumen, das Auftauchen von Schlößern, wo sich plözlich die Fenster öffnen, und die schönsten Mädchen Einen einladen, zu ihnen zu kommen, für grobe Täuschungen des Lesers, jedenfalls für starke Uebertreibungen gehalten. Gar im modernen Polizeistaat wäre doch die Existenz besagter Schlößer eine pure Unmöglichkeit, und abgesehen von der Schwierigkeit der Ueberwachung schon nach § 180 RStGB., Strafgesezbuch für den Kanton Zürich § 119-120,[2] kaum als im Bereich der Wahrscheinlichkeit gelegen anzunehmen, selbst wenn die Bürgerinnen der nächstgelegenen Gemeinden nicht wegen unlauteren Wettbewerbs klagen solten.




  1. Durch Volksabstimmung wurden am 27ten Juni 1897 alle „Häuser“ im Kanton Zürich aufgehoben, und außerdem, durch Neuaufnahme eines Paragrafen in das Straf-Gesezbuch, der Versuch, auf öffentlicher Straße die Zuneigung eines Mädchens zu gewinnen, unter Strafe gestelt. Siehe: Strafgesezbuch für den Kanton Zürich. Neudruk 1897. § 127.
  2. Duldung, Zimmervermietung: Stenglein’s Zeitschrift für Gerichtspraxis in Deutschland Bd. II. 273, III. 185; Verleitung zum Eintritt in ein unsitliches Haus: ebenda Bd. II. 234.
Empfohlene Zitierweise:
Oskar Panizza u. a.: Zürcher Diskußjonen. Zürich, Paris: , 1897–1900, Seite 3. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Z%C3%BCrcher_Disku%C3%9Fjonen_(18%E2%80%9319)_003.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)