Seite:ZehnderAerztlicheGlossen.pdf/10

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

liegt weit näher: die Humanität, die empfängt und dafür Dank und Anerkennung weiß, setzt die Humanität, welche gibt, voraus!

Soviel zur Feststellung unseres Standpunktes, wenn auch wir uns auf den Kampfplatz wagen, ja uns dazu herausgefordert fühlen, weil nicht die ärztliche Firma einseitig in die Wagschaale gelegt werden darf in einer Frage, die so sehr eine sanitarische ist, daß jede andere, den Sozialisten mundgerechtere Behandlung derselben jener gegenüber als eitel blauer Dunst erscheint.

Oder sollte sie eine solche nicht sein? Dürfen wir Aerzte sie nicht als das erste Zugeständniß des Bundes begrüßen, daß er nun auch die Sorge für das Gesundheitswohl des Volkes in Zukunft als seine Aufgabe betrachten wird?

Was verlangt der Art. 34 der Bundesverfassung Anderes als ein Gesetz, das die Verwendung von Kindern in den Fabriken – doch offenbar im Interesse ihrer Gesundheit und ihres Lebens – das die Dauer der Arbeit erwachsener Personen – doch offenbar wieder in demselben Interesse – regulirt? Was anderes als „Vorschriften zum Schutze der Arbeiter gegen einen die Gesundheit und Sicherheit gefährdenden Gewerbebetrieb?“

Und wäre diese Forderung denn so unberechtigt? Ist es nicht Thatsache, daß Leben und Gesundheit der Fabrikarbeiter in der That weit mehr gefährdet sind, als z. B. die der agrikolen Bevölkerung?

In einer nun eben veröffentlichten Zusammenstellung der Schwindsucht-Todesfälle in den verschiedenen Gegenden der Schweiz – einer Arbeit, die wir der unermüdlichen

Empfohlene Zitierweise:
Carl Zehnder: Aerztliche Glossen zum Fabrikgesetz-Entwurf : mit Anhang. Cäsar, Zürich 1876, Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:ZehnderAerztlicheGlossen.pdf/10&oldid=- (Version vom 1.8.2018)