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Max Horkheimer (Hrsg.): Zeitschrift für Sozialforschung, 3. Jg 1933, Heft 1

wie es das Resultat eines unbeeinfluBten Spiels der ökonomischen Kräfte gewesen wäre. Auch denen, die aus dem Produktionsprozeß ausfielen, wurde die Befriedigung ihrer lebensnotwendigsten Bedürfnisse gewährt, und sie brauchten im allgemeinen nicht aus Mangel daran Verbrecher zu werden. Dadurch wurde der Strafvollzug vor der Aufgabe bewahrt, die er mehrmals in seiner Geschichte zu erfüllen hatte, nämlich mit Verbrechern fertig zu werden, denen ein Gefängnis schon wegen der geregelten Verpflegung nichts Abschrekkendes mehr gewesen wäre. Die Kriminalitat stieg, abgesehen von der kurzen Zeit der Inflation, nicht über das Niveau der Vorkriegszeit hinaus, ja sie zeigte bis vor kurzem eher eine sinkende Tendenz. Demzufolge brauchten die Reformen des Strafvollzuges, die sich schon vor dem Kriege anbahnten, zunächst nicht aufgegeben zu werden, sondern man konnte sie teilweise noch weiter führen, begünstigt durch die politische Lage, die Schichten ein Mitbestimmungsrecht im Staate gab, die an dem Lose der Verbrecher interessiert waren und versuchten, die Ideologie der Strafvollzugsreformer in die Praxis überzuführen.

Dieser in den letzten Jahren unter beträchtlicher Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführte Versuch soll an dieser Stelle nicht erörtert werden. Soweit man die Resultate übersieht, kann gesagt werden, daß es nicht nötig ist, jene einfache heuristische Maxime, der wir so viele augenscheinlich richtige Ergebnisse verdanken, ohne weiteres preiszugeben.

Die in Deutschland zur Zeit am meisten kriminell gefährdete Schicht ist die der unterstützten Erwerbslosen, namentlich die der alleinstehenden Jugendlichen, die ohne Familienhilfe nur mit ihrer Unterstützung wirtschaften und im Augenblick fur alle Lebensbedürfnisse zusammen etwa 7 — 8 Mark pro Woche erhalten mögen. Daneben steht noch eine Schicht von Nichtunterstützten, denn weitgehend ist die Wirksamkeit unserer sehr humanen Fürsorgegesetze durch die Konstruktion des zu ihrer Ausführung geschaffenen Apparates kompensiert. Ein großer Teil des in Deutschland geltenden Fürsorgerechts stellt an das persönliche Verantwortungsgefühl der Beamten besonders hohe Anforderungen. Bei der großen Ersparnis an Personal bei den Ämtern bedeutet die Anlage der Aktenstücke, das Nachsuchen der Bewilligung von Unterstützungsmitteln bei der vorgesetzten Stelle, das Ablegen von Rechenschaft über ihre Verwendung in jedem einzelnen Fall eine neue Belastung der Beamten, welche durch die einfache Abweisung der Bittsteller zu vermeiden

Empfohlene Zitierweise:
Max Horkheimer (Hrsg.): Zeitschrift für Sozialforschung, 3. Jg 1933, Heft 1. Librairie Felix Alcan, Paris 1933, Seite 76. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeitschrift_f%C3%BCr_Sozialforschung_-_Jahrgang_2_-_Heft_1.pdf/78&oldid=- (Version vom 1.7.2022)