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hervorgerufen zu sein, auf welche bereits oben S. 66 f. berührte Eintragungen des Trierer Rechnungsbuches Licht verbreiten. Die Quelle berichtet zum 6. Januar 1356, nachdem ein Gastmahl der Fürsten bei Erzbischof Boemund von Trier erwähnt ist: Deinceps noluit imperator, quod principes festivarent. Vergleichen wir damit das Verbot der invitatae generales, welches der Kaiser dem c. XII einfügte, nebst der dort gegebenen Begründung, daß durch solche Festlichkeiten der Gang der Geschäfte beeinträchtigt werde, so können wir das Verbot vom 6. Januar nur aus dem gleichen Gesichtspunkte erklären. Die großen Gastereien, von denen das Rechnungsbuch selbst Nachricht gibt, waren offenbar der Erledigung der Vorarbeiten für die Vervollständigung des Gesetzbuches hinderlich gewesen. Es darf wohl nicht bezweifelt werden, daß die Findung der für die Ergänzung des Gesetzbuches so wichtigen Weistümer am 7. Januar im engsten Zusammenhange steht mit dem am Tage vorher ergangenen Verbot der Festlichkeiten.

Wir wenden uns nun der Frage nach der Entstehung des Grundstocks der Nürnberger Gesetze zu. Bei der Untersuchung der einzelnen Bestandteile der Goldenen Bulle haben wir für zwei Kapitel die Entstehungszeit näher bestimmen können. Kapitel VII ist vor dem 27. Dezember entstanden und wahrscheinlich am Weihnachtstage, jedenfalls aber als besonderes Gesetz publiziert worden. Kapitel XIII aber enthält wörtliche Entlehnungen aus der erwähnten Privilegienwiderrufung vom 5. Januar, so daß dieses Kapitel, auch wenn nicht die ausgefertigte Urkunde, sondern das Konzept benutzt sein sollte, nicht vor oder doch nicht erheblich vor dem 5. Januar entstanden sein kann.

Von allen übrigen Stücken können wir nur so viel als gewiß annehmen, daß sie erst nach dem Eintreffen der Erzbischöfe von Trier und Köln durchberaten und abgeschlossen sind; wobei natürlich nicht ausgeschlossen ist, daß manche Stücke schon früher entworfen oder sonst vorbereitet waren.

Dies möchte ich vor allem annehmen bezüglich der beiden ersten Kapitel, die ja als der eigentliche Kern des ganzen Gesetzes zu betrachten sind.

Es ist zu vermuten, daß diese Kapitel unter dem Einfluß des Mainzer Erzbischofs entstanden sind. Nur ihm allein von

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Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 123. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/141&oldid=- (Version vom 1.8.2018)