Sieg des Rechtes

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Autor: unbekannt
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Titel: Sieg des Rechtes
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aus: Die Gartenlaube, Heft 13, S. 207–208
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1866
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung: Friedrich Wilhelm III. und die Unabhängigkeit des Kammergerichts
Blätter und Blüthen
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[207] Der Sieg des Rechtes. Die Gartenlaube hat unlängst unter dem Titel „Es giebt noch Richter in Berlin“ eine interessante Anekdote aus der letzten Zeit des vorigen Jahrhunderts erzählt; erlauben Sie, daß ich von einem ähnlichen Beispiele richterlicher Unbeugsamkeit aus den Tagen Friedrich Wilhelm’s des Dritten berichte.

Das Pflaster der Haupt- und Residenzstadt Berlin befand sich in einem Zustande, der dringend um Abhülfe anging. Mit einzelnen kleinen Reparaturen war da nicht zu helfen, es mußte durchweg neu und mit größeren Steinen gepflastert werden, was enorme Kosten verursachte, da „des heiligen römischen Reiches Streusandbüchse“, die Mark Brandenburg, ohnehin nicht „steinreich“, in Bezug auf Pflastern aber geradezu „steinarm“ zu tituliren ist. Der König, welchem die Minister die Nothwendigkeit der Maßregel vorgelegt hatten, stimmte derselben um so schneller bei, als er bei seinen zahlreichen Promenaden zu Fuß durch die Stadt selbst die Unannehmlichkeit der abwechselnden Hügel und Löcher empfunden. Er erließ eine Cabinetsordre an den Magistrat wegen schleuniger Inangriffnahme einer vollständig neuen Pflasterung Berlins. Der Magistrat war nicht wenig überrascht über diese königliche Zumuthung, welche dem städtischen Fonds unerschwingbare Lasten aufbürdete. Er entgegnete mit aller Ehrerbietung, daß die brandenburgischen Regenten (damals noch keine constitutionellen), zurück bis zum großen Kurfürsten, ihre Residenz stets aus ihrer Schatulle hätten pflastern lassen. Se. Majestät würde wohl hierin keine Ausnahme machen wollen.

Ueber diese Aeußerung zeigte sich der König sehr ungehalten; er gab dem Magistrate zu wissen, daß er keinen Widerspruch liebe – der Magistrat müsse pflastern, dabei bliebe es. Dieser ließ sich aber nicht einschüchtern, und setzte in einem „unterthänigsten Pro memoria“ auseinander, daß Se. königliche Majestät kein Recht für sich habe, und wenn „Allerhöchstdieselbe“ sich weigere, die Pflasterung Berlins zu bezahlen, so werde der Magistrat den Rechtsweg einschlagen und bei dem Kammergerichte Klage führen. Als der König diese Drohung vernahm, gerieth er in wirklichen Zorn; er trat an das Fenster und sprach in hoher Aufregung zu dem Cabinetsrath, welcher Vortrag gehalten hatte: „Verklagen! Leute verrückt sein; ihnen sagen – sollen gehorchen – sonst schlimm ergehen! Verklagen, Tollheit!“

Der Magistrat empfing die neueste dictatorische Cabinetsordre ungebeugt; er vertraute der aus der preußischen Geschichte hervorleuchtenden Wahrheit, daß in diesem Lande Recht Recht bleiben muß, daß Niemand sich über das Gesetz erheben darf, selbst der Landesherr nicht. Die Klage gegen den König wurde in aller Form bei dem Kammergericht eingereicht. Dieser hohe, im In- und Auslande seiner Unparteilichkeit halber noch nie angezweifelte Gerichtshof nahm die Beschwerde über den Monarchen in derselben Ruhe entgegen, wie die Klage gegen irgend einen Privatmann. Es wurden, nach der bei ihm stattfindenden Praxis, ein Referent und ein Correferent, zwei tüchtige Juristen, ernannt und diesen vier Wochen Frist gegeben, um ihr Gutachten gründlich zu motiviren und mit Documenten zu [208] belegen. Beide dürfen nach ihrem Amtseide miteinander nicht über die Sache reden oder correspondiren. Es war ein Rath und ein Assessor.

Nach abgelaufener Frist versammelte sich das Kammergericht zu einer außerordentlichen Session, ausschließlich für die Proceßsache „contra regem“ bestimmt. Es war eine feierliche Sitzung. Der älteste Präsident des Gerichts hieß Woltermann und wurde von Allen, die ihn kannten, mit tiefster Achtung betrachtet. Als er Präsident werden sollte, bot ihm der König den Adel an. Der wackere Mann lehnte auf bescheidene Weise eine solche Auszeichnung von sich ab. „Mein Vater hieß nicht von Woltermann, sondern Woltermann schlechtweg. Ich bin zu stolz auf diesen Namen, als daß ich ihn verändert wünschen könnte.“ Man hinterbrachte dem Könige diese Weigerung mit einigen tadelnden Zusätzen.

Der König nahm sie jedoch ganz anders auf, als die Nachricht von der Renitenz des Magistrats, er lächelte und sprach: „Braver Mann sein! Woltermann bleiben und doch die Excellenz haben.“ Diese bürgerliche Excellenz hatte bei der erwähnten wichtigen Session den Vorsitz. Der Referent hielt seinen Vortrag und gelangte, gestützt auf unwiderlegliche Beweise, zu dem Resultate, daß, da die Kurfürsten von Brandenburg sowohl wie die nachmaligen Könige von Preußen sich verpflichtet hatten, ihre Residenzen auf eigene Kosten im Stande zu halten, der jetzige König ebenfalls verpflichtet sei, dies zu thun. Der Correferent stellte dieselbe Ansicht auf und legte zu ihrer Begründung noch verschiedene Urkunden und andere alte Schriftstücke vor. Man schritt zur Abstimmung, und unter den Mitgliedern des Gerichtes erklärte sich nicht eine einzige Stimme für den König, sondern der einstimmige Beschluß richtete sich gegen ihn und verurtheilte ihn, „die Pflasterung der Haupt- und Residenzstadt Berlin aus königlichen Mitteln bestreiten zu lassen und die Kosten des processualischen Verfahrens zu bezahlen“.

Man kann sich denken, wie der Monarch, von Jugend auf gewöhnt, seinen Willen durchzusetzen, ein solches gerichtliches Urtheil, welches sich gewissermaßen ebenso über den Gesalbten des Herrn stellte, wie über einen verklagten Ackerbauer, die Kunde von dem Erkenntniß empfing. Er war eine Weile förmlich sprachlos und schien nahe daran, diesen Richterspruch als ein Majestätsverbrechen anzusehen. Dennoch überwand er sich, er wagte nicht, durch einen Machtspruch den Knoten gewaltsam wie mit einem Schwerte zu durchhauen; aber fügen wollte er sich auf keinen Fall. Nach einer Weile des unverständlichen Murmelns vor sich hin, das gewiß einige unsanfte Apostrophen gegen die Herren vom Kammergericht verbarg, brach er endlich in die befehlenden Worte aus: „Haben gesprochen! Andere auch sprechen! Appelliren an das Oberlandesgericht in Frankfurt! Dort auch ordentliche Richter sein. Werds den Berlinern zeigen!“ Er wollte auf seine Weise einen Instanzenzug verfolgen, also huldigte er, auch mitten in der heftigsten Aufregung, dem Rechte, er dachte nicht an Gewalt. Aber das Oberlandesgericht in Frankfurt stand unter dem Berliner Kammergericht; man konnte wohl von jenem an letzteres appelliren, aber nicht umgekehrt. Die Kammergerichtspräsidenten wurden sogleich von dem Entschlusse des Königs, ein weiteres Rechtsmittel einzulegen, in Kenntniß gesetzt. Als oberster Gerichtshof des Landes konnte das Kammergericht sich einer Reformirung seines Urtheils durch ein Forum zweiten Ranges unmöglich aussetzen. Es wurde eine consultative Sitzung anberaumt und in dieser der Schritt beschlossen, welcher auch alsbald, zwei Tage später, zur Ausführung kam.

Es war Sonntag. Die Straßen Berlins, damals wegen ihrer Ausdehnung selten belebt erscheinend, waren an diesem Vormittage, wo jedes Geschäft schwieg und ein großer Theil der Bevölkerung sich in den Kirchen befand, völlig einsam. Da sah man vom Kammergerichtsgebäude aus einen Zug schwarzgekleideter Männer ernst, aber ohne Prätension, sich nach dem königlichen Palais hinbewegen. An der Spitze schritten zwei alte Herren mit dem Stern des schwarzen Adlerordens auf der Brust. Die Decorirten waren der erste Präsident Woltermann und der zweite Präsident v. Trütschler. Paarweise folgten ihren Chefs, nach der Anciennetät geordnet, die Räthe, Assessoren und Referendarien. Im Palais angelangt, meldeten sie sich bei dem dienstthuenden Kammerherrn und ließen Se. Majestät um eine Audienz ersuchen.

„Sollen in den Salon treten!“ hatte der König gesagt und der Kammerherr geleitete sie zur bezeichneten Stelle hin. Hier formirten sie, der Thür gegenüber, durch welche der König eintreten mußte, einen Halbkreis, die beiden Präsidenten in der Mitte. Es währte wohl eine Viertelstunde, ehe Friedrich Wilhelm sichtbar ward; ob er sich wirklich aufgehalten befand oder ob er die Herren des Gerichtes, welche ihn zu verurtheilen gewagt hatten, sein Uebergewicht fühlen lassen wollte, steht dahin. Endlich trat er raschen, militärischen Schrittes herein; sein Gesicht war keineswegs freundlich, er erwiderte die tiefe Verbeugung der Anwesenden nur mit einem Kopfnicken. Der Präsident Woltermann trat einen Schritt vor und nahm das Wort. Nach einer nochmaligen Verbeugung, die unerwidert blieb, sprach er: „Ew. Majestät wollen vergeben, wenn wir nothgedrungen Ihnen eine allerunterthänigste Bitte persönlich vortragen. Mein königlicher Herr! Wie Sie uns hier sehen, sind wir die sämmtlichen Mitglieder des ersten Gerichtshofes der Monarchie. Wir sprechen ab nach Gesetz und Gewissen ohne Ansehen der Person. Wir sprechen ab, Ew. Majestät, über Leben und Tod und haben über uns nur die Begnadigung des redlichsten und menschenfreundlichsten Herrschers von Allen, die jemals ein deutsches Scepter geführt haben. Wenn wir die peinlichsten Urtheile fällen, so muß die Bevölkerung des Landes uns ein unerschüttertes Vertrauen darbringen, wir müssen umringt sein von einem uneinnehmbaren Wall, von der Volksüberzeugung, daß kein Rang und Stand bei uns Berücksichtigung findet, sondern daß wir unser Auge fest haften lassen auf Gesetz und Recht. Weil wir auch gegen Sie, mein königlicher Herr, unsern inniggeliebten Landesvater, unserer Pflicht nachgekommen sind, deshalb haben Sie uns Ihr Vertrauen entzogen und das Beispiel des Königs muß das Vertrauen im Volke erschüttern. Durch einen Machtspruch wollen Ew. Majestät ein unter dem Kammergericht stehendes Forum unsere reiflich erwogenen Beschlüsse prüfen und beziehentlich reformiren lassen. Durch diese Maßregel sind wir degradirt und fortan unfähig, den obersten Gerichtshof Preußens zu bilden. Im Namen meines Collegen im praesidio, der Räthe, Assessoren und Referendarien, von jedem Einzelnen dazu befugt und beauftragt, bitte ich Ew. königliche Majestät um unser Aller Entlassung.“

Dem alten Mann standen bei den letzten Worten die Thränen im Auge, was der König bemerkte, da er bei dem aufmerksamen Zuhören den Blick unverwandt auf das würdige Antlitz des Sprechenden gerichtet hielt. Eine feierliche Pause trat ein; es war deutlich zu bemerken, daß der König sich in Verlegenheit befand in Betreff der Antwort, die er zu geben habe. Er steckte beide Hände in die Beinkleidertaschen und wiegte den Körper seitwärts von Fuß auf Fuß. Dann überblickte er die zahlreiche, in ihrem schwarzen Costüme einen hochernsten Charakter zur Schau tragende Versammlung und sprach: „Alle gegen mich gewesen?“

„Alle, mein königlicher Herr,“ entgegnete Woltermann, „sonst würden nicht Alle in tiefer Unterthänigkeit um den Abschied anhalten.“

„So Viele besser beurtheilen können, als Einer,“ nahm der König das Wort, und seine Züge wurden milder, „ich Mensch sein – irren können – keinen Abschied haben – im Amte bleiben – wenn’s einmal Recht ist, so – – will ich pflastern.“

Ein stürmisches Lebehoch entzündete dies Wort bei allen Aufhorchenden; der König lächelte, dann reichte er den beiden Präsidenten die Hand, verbeugte sich höflich vor den Gerichtspersonen und verließ den Saal.

Berlin ward neu gepflastert auf Kosten der königlichen Schatulle.