Strafe für Unehrerbietigkeit gegen das Allerheiligste
[87] 233. Strafe für Unehrerbietigkeit gegen das Allerheiligste.
In Külsheim veranstalteten einmal die dortigen Burschen auf Fastnacht einen Maskenzug durch das Dorf. Zur nämlichen Zeit hatte der dortige Geistliche einen Versehgang zu einem Kranken zu machen. Als er nun mit dem Allerheiligsten an dem Maskenzug vorbeiging, knieten alle Teilnehmer zur Erde nieder und erwiesen dem hochwürdigsten Gute die schuldige Ehrenbezeugung; nur einer, der sich als Teufel maskiert hatte, blieb stehen. Als man ihn nachher deswegen zur Rede stellte, meinte er, in der Rolle des Teufels hätte er nicht niederknien dürfen, da ja der Teufel sich auch nicht vor unserm Herrgott beuge. Dafür aber mußte der junge Mann – Beierstädel war sein Name – schwer büßen. Er starb eines schrecklichen Todes und mußte nach seinem Tode zwischen Külsheim und Eiersheim in der Gestalt des Teufels umgehen. Ein Pfarrer aber soll den Beierstädel schließlich in einen Sauerkrug gebannt und auf Eiersheimer [88] Gemarkung vergraben haben. Seitdem wurde er nicht mehr gesehen. Ältere Leute wissen aber noch gut, wo er begraben ist.