Streik der Hafenarbeiter und Seeleute Hamburg-Altonas 1896

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Textdaten
Autor: Streikleitung
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Titel: Streik der Hafenarbeiter und Seeleute Hamburg-Altonas 1896
Untertitel: Verhaltungsmaßregeln für die Streikenden
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Herausgeber: Streikleitung
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Entstehungsdatum: November 1896
Erscheinungsdatum: Vorlage:none
Verlag: Hamburger Buchdruckerei und Verlagsanstalt Auer & Co.
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Erscheinungsort: Hamburg
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Quelle: Commons
Kurzbeschreibung: Ein während des Hamburger Hafenarbeiterstreiks von 1896/97 erschienenes Flugblatt mit Hinweisen zum Umgang mit der Streikkarte und mit weiteren Anweisungen.
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Streik der Hafenarbeiter und Seeleute
Hamburg-Altonas 1896.




Verhaltungsmaßregeln für die Streikenden.


I.

     Jeder Streikende empfängt eine auf seinen Namen ausgestellte Streik-Karte.

II.

     Diese Streik-Karte dient jedem Betheiligten als Ausweis über seine Betheiligung am Streik und gleichzeitig zur Kontrole.

III.

     Jeder Streikende hat sich an seiner unten angeführten Meldestelle täglich einmal zur Kontrole zu melden, und zwar zwischen Vormittags 9 Uhr bis Nachmittags 5 Uhr, unter Vorzeigung seiner Streik-Karte, welche dort jedesmal abgestempelt wird.

IV.
Meldestellen
für die
Schauerleute: Tütge’s Saal, Valentinskamp.
Ewerführer: „Hammonia-Gesellschaftshaus“, Hohe Bleichen.
Kaiarbeiter: „English Tivoli“, Kirchenallee.
Kesselreiniger: F. Kahns, 1. Friedrichstraße.
Kohlenarbeiter: Harms, Schaarsteinweg.
V.

     Sämmtliche, den Streik betreffende Bekanntmachungen und Versammlungsanzeigen erfolgen durch das hiesige Arbeiterblatt, das „Hamburger Echo“, und sind für die Oeffentlichkeit nur im Auftrage des Zentral-Streik-Comités von Döring unterzeichnete Ankündungen gültig.

VI.

     Jeder Streikende hat sich während des Streiks jederzeit seiner Lohnkommission persönlich zur Verfügung zu stellen und deren Anordnungen Folge zu leisten.

NB. Die Streikkarte ist sauber zu halten und sorgfältig zu verwahren, da sie nach Beendigung des Streiks als Legitimation für jeden Einzelnen dient.

Die Streikleitung.